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Sachsen-Anhalt: 30 Millionen Beratung, die keine war

Sachsen-Anhalt meldet Microsoft-Software für 29,9 Mio. Euro als Beratung, echt sind 236.400 Euro, und das Finanzministerium prüft nichts

Was ist passiert?

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts muss dem Landtag jedes Jahr melden, welche Beratungsverträge, Studien und Gutachten sie abgeschlossen hat. Die Berichte nach § 34a der Landeshaushaltsordnung sollen es dem Parlament ermöglichen, nachzuvollziehen, wie viel Geld in externe Beratung fließt.

Doch auf die Frage, wie viel das tatsächlich ist, gab es zuletzt drei Antworten. Gegenüber der Presse nannte das Finanzministerium 84 Mio. Euro. Rechnet man die Berichte der Ressorts für 2021 bis 2025 zusammen, kommt man auf rund 117 Mio. Euro. Und nach einer neuen Abfrage bei den Ressorts sind es nun nur noch 66,3 Mio. Euro. Zwischen höchstem und niedrigstem Wert liegen rund 50,7 Mio. Euro (117 minus 66,3).

Die Erklärung findet sich in den einzelnen Meldungen. Ein Rahmenvertrag über Microsoft-Lizenzen war mit 29.920.200 Euro als Beratung gemeldet worden. Tatsächlich entfallen darauf 236.400 Euro, also knapp 0,8 Prozent. Ein weiterer Vertrag über 4 Mio. Euro zur E-Akte enthält nach Schätzung des Ressorts Beratung von ab 20.000 Euro, das sind 0,5 Prozent. Ein Rahmenvertrag über 10.588.236 Euro zur Personalgewinnung stand ebenfalls im Bericht, obwohl nach Angabe des Ressorts gar keine Beratungsleistungen anfielen.

Bei der Pressemitteilung hatte das Ministerium die beiden IT-Verträge pauschal mit je 1 Mio. Euro angesetzt. Die Prüfung nannte es selbst „kursorisch“. Das Ministerium hält diese Zusammenrechnung für zulässig, schließlich herrsche bei Presseanfragen Zeitdruck.

Gravierender ist der Hintergrund: Das Finanzministerium räumt ein, die Meldungen der Ressorts nicht zu überprüfen. Dies sei nicht seine Aufgabe, auch fehlten die Detailkenntnisse. Es fasse die Meldungen lediglich zusammen. Die Berichte, die dem Landtag die Kontrolle erleichtern sollen, waren damit über Jahre ungeprüfte Sammlungen.

Kritik

Ein Bericht, der einen Lizenzvertrag über 29,9 Mio. Euro mit einem Beratungsanteil von 236.400 Euro in voller Höhe als Beratung führt, taugt nicht zur parlamentarischen Kontrolle. Wer sammelt und weiterreicht, muss zumindest die größten Posten auf Plausibilität prüfen, hier hätte schon ein Blick auf die Vertragsbezeichnung genügt. Die Ressorts sollten verpflichtet werden, den Beratungsanteil schon bei der Meldung zu beziffern, nach einheitlichen Regeln für Netto- und Gesamtbeträge. Dass sich die Gesamtsumme je nach Zeitpunkt um über 50 Mio. Euro verschiebt, darf bei einem Instrument, das Transparenz herstellen soll, nicht vorkommen.

Drucksache 8/7357: Kleine Anfrage und Antwort Kristin Berichte der Landesregierung nach § 34a Abs. 3 LHO über Beratungsleistungen und widersprüchliche Angaben zu den Gesamtkosten von Beraterverträgen, Landtag Sachsen-Anhalt, 20. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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