1,37 Millionen Euro für Leipzigs Grünpflege
Leipzig zahlt 1,37 Millionen Euro für Grünpflege aus 2022 und 2023 zusätzlich zum Zuschuss und muss dafür einen Kassenkredit aufnehmen
Was ist passiert?
Die Stadtreinigung Leipzig ist ein städtischer Eigenbetrieb. Sie entsorgt Abfall, reinigt Straßen und pflegt die Grünanlagen der Stadt. Der Abfall wird über Gebühren finanziert, die Grünpflege dagegen aus dem städtischen Haushalt. Unterm Strich steht der Betrieb gut da: 2024 erzielte er bei Umsatzerlösen von 102,4 Mio. Euro einen Überschuss von 265.270,90 Euro, und der Wirtschaftsprüfer fand nichts zu beanstanden.
In der Sparte Grünanlagen waren 2022 und 2023 jedoch Fehlbeträge von zusammen 1.433.707,52 Euro aufgelaufen. Sie lagen seither im Gewinnvortrag des Betriebs. Überschüsse anderer haushaltsfinanzierter Sparten deckten davon lediglich 62.574,87 Euro ab, das sind gut 4 Prozent. Übrig bleiben 1.371.132,65 Euro, die der Eigenbetrieb nun von der Stadt fordert.
Die Stadt soll diese Summe 2026 als außerplanmäßige Aufwendung zahlen. Eingeplant war das Geld nicht. Als Deckung nennt die Vorlage eine Kostenstelle für „unterjährige Finanzierung ohne Deckung“ und räumt ein, dass sich die Zahlung „nur über den Kassenkredit“ sicherstellen lasse. Zusätzlich soll der Betrag ausdrücklich nicht mit dem regulären Zuschuss für die Grünpflege 2026 verrechnet werden. Die Stadt zahlt für die Grünanlagen also in diesem Jahr doppelt. Auf die 365 Tage des Jahres gerechnet sind das gut 3.750 Euro am Tag allein für alte Löcher. Verglichen mit den Erlösen der Sparte von 14.985.206,66 Euro im Jahr 2024 entspricht die Nachzahlung rund 9 Prozent.
Die Verwaltung verweist auf die Sächsische Eigenbetriebsverordnung: Danach muss der Stadtrat den Jahresabschluss feststellen und über die Behandlung von Verlusten beschließen. Das ist formal korrekt. Der Abschluss 2024 liegt in der Fassung vom 24. März 2025 vor, der Beschluss war für den 1. Juli 2026 vorgesehen. Wie die Ratsversammlung entschieden hat, ist nicht bekannt. Dass zwei Jahre Grünpflege erst jetzt bezahlt werden, ändert das nicht.
Kritik
Was eine Sparte im Jahr kostet, gehört auch in dem Jahr in den Haushalt, in dem es anfällt. Stattdessen blieben die Fehlbeträge von 2022 und 2023 liegen, bis daraus eine außerplanmäßige Zahlung von 1,37 Mio. Euro wurde. Dass diese nur über den Kassenkredit zu stemmen ist, zeigt, wie wenig dafür vorgesorgt wurde. Die Stadt sollte die Zuschüsse für die Grünpflege künftig so ansetzen, dass sie die tatsächlichen Kosten decken, und Fehlbeträge im selben Jahr ausgleichen.
2027142: Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2024 bis 31.12.2024 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig und Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2026, Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig, 1. Juli 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.