Staatsbilanz

Stadt/Leipzig/Finanzrisiko

27 Millionen Euro ungesichert in Leipzig

Für Straßen im neuen Wohnviertel an der Eutritzscher Straße sind nur 13,7 von 41 Millionen Euro gesichert, die Garantie einer pleiten Firma fiel weg

Was ist passiert?

Auf dem ehemaligen Freiladebahnhof an der Eutritzscher Straße soll ein neues Stadtquartier mit Wohnungen, Schule und Kita entstehen, darunter auch preisgebundener Wohnraum. Dafür schloss die Stadt im Juli 2023 einen städtebaulichen Vertrag mit der Leipzig 416 GmbH, die das Gebiet erschließen soll. Das Merkwürdige daran: Zum Vertragsschluss lag nur eine ungenehmigte Entwurfsplanung für die Straßen vor. Die Stadt räumt selbst ein, dass die Erschließung damit noch gar nicht gesichert war. Ein Nachtrag sei von Anfang an nötig gewesen, heißt es in der Vorlage. Genehmigt wurde die Planung dann im März 2024, gut acht Monate nach der Unterschrift.

Nun liegt der Nachtrag dem Rat vor, und er zeigt, was inzwischen schiefgegangen ist. Neben der Bürgschaft sollte eine Patronatserklärung der Imfarr Beteiligungs GmbH die Erschließungspflichten absichern. Sie ist mit der Insolvenz dieses Unternehmens untergegangen. Übrig bleibt eine Sicherheit von 13,7 Mio. Euro für den neu gebildeten Anfangsbauabschnitt. Der Nachtrag sichert Leistungen von insgesamt rund 41 Mio. Euro in fünf Bauabschnitten, die Bürgschaft deckt also etwa ein Drittel (13,7 geteilt durch 41). Rechnerisch bleiben rund 27 Mio. Euro (41 minus 13,7), für die erst später weitere Sicherheiten übergeben werden sollen.

Auch der Zeitplan hält nicht. Der fünfte Bauabschnitt sollte 2028 fertig sein, das gilt als nicht mehr erreichbar. Als Grund nennt die Verwaltung die schwierige Lage im Wohnungsbau. Mit Hochbau rechnet die Stadt nicht vor 2027. Beim Grundbuchamt warten seit mehr als einem Jahr 218 Eintragungen von Dienstbarkeiten.

Zusätzlich soll die Stadt auf Wunsch des Erschließungsträgers Baufelder aus ihren Auflassungsvormerkungen entlassen, weil sich sonst nur mit Risikoabschlägen verkaufen lasse. Schon jetzt ragen einzelne Baufelder in künftige öffentliche Flächen hinein. Die Stadt gibt trotzdem vor der Schlussvermessung frei, soweit die Überschneidung nicht offensichtlich ist.

Kritik

Wer Baugenehmigungen erteilt und dabei die gesicherte Erschließung bestätigt, geht in Vorleistung und darf nicht auf einem lückenhaften Fundament stehen. Ein Vertrag ohne genehmigungsfähige Planung und mit einer Sicherheit, die am Schicksal eines einzelnen Unternehmens hängt, war ein vermeidbares Risiko. Die Stadt hätte den Vertrag erst mit genehmigter Planung abschließen und die Sicherheit für alle Bauabschnitte von Beginn an mit Bankbürgschaften unterlegen müssen. Dass sie nun auch noch eigene Sicherungsrechte an den Baufeldern lockert, damit sich diese besser verkaufen lassen, verschiebt das Risiko weiter zu ihren Lasten.

2028165: 1. Vertragsnachtrag zum städtebaulichen Vertrag inklusive seiner Bezugsurkunde zum B-Plan Nr. 416 "Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/Delitzscher Straße", Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig, 28. Januar 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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