Schulweg-Übergang zweimal gebaut
In Ludwigshafen-Gartenstadt fehlte am neuen Übergang für Schulkinder die Absenkung der Bordsteine, sie kam erst 16 Monate später
Was ist passiert?
In der Abteistraße im Ludwigshafener Stadtteil Gartenstadt gehen Grundschüler der GS Niederfeld zur Schule. Weil die Kinder den Weg möglichst allein und selbstständig bewältigen sollen, beantragte die FWG-Fraktion im Ortsbeirat am 29. September 2023 eine Querungshilfe, eine sogenannte Gehwegnase. Sie soll die Fahrbahn an dieser Stelle verengen und das Überqueren sicherer machen.
Im April 2025 war sie schließlich da, nach rund 19 Monaten Diskussion und Ortstermin. Allerdings hatte die Stadtverwaltung die Bordsteine auf beiden Seiten nicht abgesenkt. Die Begründung: Die Absenkung würde wegen fehlender Kapazitäten im zuständigen Bereich zu einer deutlichen Verzögerung führen und sei an dieser Stelle wegen der Zielgruppe nicht zwingend erforderlich. Eine Querungshilfe für Schulkinder, die Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle nicht mitdenkt, ist eine eigenwillige Auslegung von „nicht zwingend“.
Die FWG ließ nicht locker und stellte am 25. Juni 2025 einen weiteren Antrag. Sie verwies auf die Richtlinien für Fußgängerüberwege, nach denen Querungshilfen barrierefrei sein sollten. Die Verwaltung gab nach und nahm die Absenkung als Projekt in das Arbeitsprogramm des Straßenunterhalts ab 2026 auf. Im August 2026, kurz vor Beginn des neuen Schuljahres, soll sie laut FWG umgesetzt worden sein. Das sind 16 Monate nach dem Einbau.
Zusammengerechnet vergingen vom ersten Antrag bis zur fertigen Lösung rund 35 Monate (19 Monate bis zum Einbau plus 16 Monate bis zur Absenkung). Die Verzögerung, die man durch den Verzicht auf die Absenkung vermeiden wollte, wurde so um ein Vielfaches übertroffen. Was der Ersteinbau und die Nachrüstung kosteten, geht aus der Vorlage nicht hervor. Sicher ist nur, dass an derselben Stelle zweimal gearbeitet werden musste.
Kritik
Eine Querungshilfe, die nicht für alle nutzbar ist, ist nicht fertig. Dass Barrierefreiheit als verzichtbare Zugabe behandelt wurde, ist die eigentliche Fehlentscheidung. Wer eine Maßnahme baut, muss sie in einem Zug vollständig ausführen, statt dieselbe Stelle später noch einmal anzufassen. Die Verwaltung hätte die Absenkung von Anfang an einplanen müssen, statt sie erst nach einem zweiten Antrag der Politik nachzuholen.
20261910: Anfrage der FWG-Fraktion Gartenstadt - Schulwegsicherung in der Abteistraße, Ratsinformationssystem der Stadt Ludwigshafen am Rhein, 21. August 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.