Stadt zahlt 218.097 Euro Steuern für Kitas
Ludwigshafen soll Kirchengemeinden 218.097 Euro erstatten, weil nach dem Gebäudeverkauf an die städtische GAG für 15 Kitas Steuern anfallen
Was ist passiert?
In Ludwigshafen betreiben die Kirchengemeinden Kindertagesstätten, die Gebäude dafür kamen 2013 in andere Hände. Auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses vom 25.06.2012 schloss die Stadt für 15 Kitas freier Träger Erbbaurechts- und Geschäftsbesorgungsverträge mit der GAG. Die Gebäude sollten saniert und künftig über die GAG unterhalten werden, um Betreuungsplätze zu sichern und neue zu schaffen.
Doch mit dem Wechsel des Gebäudeträgers entstand erstmals eine Grundsteuerpflicht, die es für die Kirchengemeinden zuvor nicht gegeben hatte. Die Steuerverwaltung prüfte, ob die GAG befreit werden könnte, und kam zu dem Ergebnis, dass dies nicht geht: Es wäre eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung.
Die Träger hatten angenommen, dass die Rechnungen ohnehin bei der GAG landen. Tatsächlich gingen sie ab 2023 an die Kirchengemeinden, und die bezahlten. Es ging nicht nur um die Grundsteuer, sondern auch um Ausbaubeiträge, Oberflächenwasser und Straßenreinigung. Für die Jahre 2023 bis 2025 kamen so 218.097,36 Euro zusammen, davon 103.250,07 Euro beim protestantischen Trägerverbund und 114.847,29 Euro bei den katholischen Trägern. Das sind im Schnitt rund 72.700 Euro im Jahr (218.097,36 Euro geteilt durch drei) oder, auf alle 15 Gebäude verteilt, knapp 14.540 Euro je Kita für drei Jahre.
Die Träger argumentieren, diese Kosten habe es vor den Erbbaurechtsverträgen nicht gegeben. Deshalb soll die Stadt ihnen das Geld nun als Zuschuss erstatten, vorbehaltlich des Nachweises der Gesamtfinanzierung. Ab 2026 sollen die Rechnungen an die GAG gehen. Die GAG würde sie begleichen und anschließend im Rahmen der Aufwandsentschädigung mit der Stadt abrechnen. Die Last wandert also von den Kirchengemeinden dauerhaft zur Stadt.
Das Geld soll aus dem Budget 3-15 kommen. Die Vorlage nennt den Betrag ausdrücklich unter Finanzierungsvorbehalt: Freigeben kann ihn die Stadt erst, wenn die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion den Haushaltsplan genehmigt hat.
Kritik
Dass ein Eigentümerwechsel Grundsteuer und weitere Abgaben auslöst, ist keine Überraschung, die man erst Jahre später entdeckt. Wer 15 Gebäude übertragen will, muss vorher klären und vertraglich festhalten, wer diese Kosten trägt. Nun zahlen zunächst die Kirchengemeinden, dann die Stadt, und das auch in Zukunft über den Umweg der GAG. Ein Sanierungsmodell, dessen Steuerfolgen niemand eingeplant hat, geht am Ende zulasten der Haushalte, die es entlasten sollte.
20261257: Übernahme der Grundsteuer und Ausbaubeiträge für Kitas in Gebäudeträgerschaft der GAG, Ratsinformationssystem der Stadt Ludwigshafen am Rhein, 26. März 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.