13.198 Euro für eine Kletterwand
Chemnitz zahlt für die Kletterwand im Jugendhaus „Compact“ 13.198 statt 5.866 Euro, weil die Stadt als Vermieterin selbst zahlen muss
Was ist passiert?
Chemnitz (SN). Das Kinder- und Jugendhaus „Compact“ liegt im Stadtteil Markersdorf, einem Plattenbaugebiet, in dem laut Jugendamt viele junge Menschen in belasteten Verhältnissen leben. Betrieben wird es von einem freien Träger, dem Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e. V. Herzstück des Hauses ist eine Kletterwand, die seit mehr als 30 Jahren zum Alltag gehört und der sozialpädagogischen Arbeit dient.
Nun ist sie verschlissen. Die neue Wand sollte 14.664 Euro kosten und nach üblichem Schlüssel finanziert werden: 1.466 Euro vom Träger, 7.332 Euro als Landesmittel über den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) und 5.866 Euro von der Stadt. Die Verwaltung hatte zugleich klargestellt, dass die Stadt bei einer Ablehnung durch den KSV wegen der angespannten Haushaltslage die fehlenden Mittel nicht übernehmen werde.
Doch genau das geschah. Mit Bescheid vom 24.03.2026 lehnte der KSV ab. Die Landesrichtlinie fördert Mieter nur, wenn sie laut Vertrag selbst zur Instandhaltung verpflichtet sind. Im Mietvertrag mit der Stadt liegt diese Pflicht jedoch beim Vermieter, und die Wand war schon vor Vertragsabschluss 2005 im Haus. Der Träger bat daraufhin die Stadt, die Kosten zu übernehmen.
Die Verwaltung befürwortete das wegen der Dringlichkeit, der starken Abnutzung, einer Sperrung durch den TÜV und der Instandsetzungspflicht der Stadt. Im Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 19.05.2026 steht die Kletterwand mit 13.198 Euro, das ist der Gesamtpreis abzüglich des Eigenanteils des Trägers von 1.466 Euro. Gegenüber den geplanten 5.866 Euro zahlt die Stadt damit das 2,25-Fache (13.198 : 5.866) und 7.332 Euro mehr. Das entspricht exakt dem entgangenen Landeszuschuss.
Die Begründung der Verwaltung ist stimmig, nur kommt sie spät: Die Stadt war offenbar von Anfang an in der Pflicht, wollte aber zunächst Landesgeld einwerben.
Kritik
Die Stadt ist als Vermieterin für die Instandhaltung der Kletterwand zuständig und hätte den Ersatz einer über 30 Jahre alten Anlage rechtzeitig selbst planen müssen. Dann wäre auch vor dem Antrag aufgefallen, dass der Mietvertrag eine Landesförderung ausschließt. So gingen 7.332 Euro Landesmittel verloren, und der Ersatz wurde erst nach der TÜV-Sperrung dringlich. Wer Förderanträge stellt, sollte vorher die Förderbedingungen mit den eigenen Vertragspflichten abgleichen.
B-056/2026: Zuwendungen 2026 an Träger der freien Jugendhilfe gemäß der „Richtlinie des Jugendamtes der Stadt Chemnitz zur Förderung von baulichen Maßnahmen und Ausstattungen für Angebote der freien Träger der Jugendhilfe gemäß §§ 11 - 14, 16 SGB VIII, Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz, 19. Mai 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.