Staatsbilanz

Stadt/Chemnitz/Folgekosten

153.931 Euro mehr für Fraktionen im Stadtrat

Chemnitz erhöht das Geld für die Fraktionen im Stadtrat um 153.931 Euro, nimmt es vom Beraterkonto und lässt es künftig jährlich von selbst steigen

Was ist passiert?

Die Fraktionen im Chemnitzer Stadtrat werden aus der Stadtkasse finanziert, vor allem für Mitarbeiter, die ihre Arbeit vorbereiten. Wie das Geld verteilt wird, regelt eine Fraktionsfinanzierungssatzung, die der Stadtrat am 18. März 2026 neu fassen sollte. Gleichzeitig sollte er die Höhe festlegen: 65.000 Euro Sockelbetrag je Fraktion und 6.000 Euro je Mitglied. Für 2026 bedeutet das laut Vorlage des Oberbürgermeisters Mehraufwendungen von rund 153.931 Euro.

Die Verwaltung verweist auf eine Schere. Die Entgelte bei der Stadtverwaltung stiegen von 2019 bis 2025 im Schnitt um 3,2 Prozent pro Jahr, die Fraktionsmittel nur um rund 0,7 Prozent. Über sechs Jahre ergibt das grob 21 Prozent gegen 4 Prozent (1,032 hoch 6 ist etwa 1,21; 1,007 hoch 6 ist etwa 1,04). Außerdem sei ein einheitlicher Betrag nötig, damit alle Fraktionen gleich behandelt werden, egal wie viele es gibt.

Bezahlt werden soll die Erhöhung überplanmäßig, gedeckt aus dem Konto für Beraterkosten. Einen gesonderten Stadtratsbeschluss dafür hält die Verwaltung nicht für nötig, die Bereitstellung liege im Rahmen der haushaltsrechtlichen Zuständigkeiten.

Dabei soll es nicht bleiben. Die Beträge sollen künftig jedes Jahr entsprechend der Personalkostenplanung der Stadtverwaltung und in Anlehnung an den TVöD angepasst werden, jeweils mit dem Haushaltsbeschluss. Zur Einordnung: Eine Fraktion mit zehn Mitgliedern käme nach den neuen Sätzen auf 65.000 Euro plus 10 mal 6.000 Euro, also 125.000 Euro im Jahr. Dieses Beispiel ist gerechnet, über die tatsächliche Zahl der Fraktionen und Mitglieder macht die Vorlage keine Angaben.

Kritik

Der Stadtrat entscheidet hier über sein eigenes Geld, und das verlangt besondere Zurückhaltung. Eine automatische jährliche Anhebung nach Tarifentwicklung nimmt ihm und den Bürgern die Möglichkeit, jedes Jahr neu zu prüfen, ob die Summe noch angemessen ist. Dass sich 153.931 Euro kurzerhand aus dem Konto für Beraterkosten abzweigen lassen, spricht dafür, dass dieses Geld anderswo besser aufgehoben oder gar nicht nötig gewesen wäre. Besser wäre ein fester Betrag mit offener Begründung gewesen, über dessen Erhöhung der Stadtrat bei jedem Haushalt ausdrücklich abstimmt.

B-047/2026: Festlegung eines Sockelbetrages und eines Pro-Kopf-Betrages gemäß Fraktionsfinanzierungssatzung (Beschluss B-046/2026) zur Finanzierung der Fraktionen ab dem Haushaltsjahr 2026, Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz, 18. März 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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