Altes Haus wird 1,4 Millionen Euro teuer
Düsseldorf wollte in Gerresheim ein denkmalgeschütztes Haus für 240.000 Euro zum Bürgerhaus machen, nun sollen es 1,4 Millionen sein, genutzt würden nur drei Räume
Was ist passiert?
Im Düsseldorfer Stadtteil Gerresheim unterhält die Stadt am Wallgraben 34-38 ein Bürgerhaus. Es hat zwei Mehrzweckräume für bis zu 54 und bis zu 24 Personen. Vereine mieten sie für Tanz- und Sportkurse, dazu kommen Selbsthilfegruppen, Musikunterricht, Eigentümerversammlungen und private Feiern. Dieses Angebot sollte erweitert werden: Das Gebäude Aloys-Odenthal-Platz 1 sollte zusätzlich zum Bürgerhaus umgenutzt werden.
Für den Umbau stand zunächst eine Kostenschätzung von 240.000 Euro im Raum, erstellt vor dem Bauantrag. Dann prüfte die Verwaltung das Gebäude genauer, und aus dem Bauantragsverfahren kamen Vorgaben, die mit dem Denkmalschutz zusammenhängen. Die notwendigen Maßnahmen sollen nun etwa 1,4 Millionen Euro kosten. Das ist rund das 5,8-Fache (1.400.000 geteilt durch 240.000), der Aufschlag beträgt etwa 1,16 Millionen Euro.
Der Brandschutz drückt den Nutzen zusätzlich. Am Denkmal dürfen außen keine Veränderungen vorgenommen werden, deshalb können Menschen nur eingeschränkt aus dem Haus gerettet werden. Folglich bleiben nur drei Räume nutzbar. Rechnerisch wären das etwa 467.000 Euro je Raum (1.400.000 geteilt durch 3).
Die Stadt stellte das Vorhaben daher aus wirtschaftlichen Gründen ein. Das Amt für Soziales und Jugend hat für das Gebäude keinen anderen Bedarf, es soll gemeinsam mit dem Liegenschaftsamt vermarktet werden. Auch die Suche nach einem anderen Standort für das Bürgerhaus blieb bisher ohne Ergebnis, es bleibt am Wallgraben. Dort haben beide Räume derzeit freie Kapazitäten für Neuanmietungen. Einzelanmietungen sind wegen einer Stellenvakanz im Moment nicht möglich.
Kritik
Dass ein denkmalgeschütztes Haus mit Brandschutzauflagen nicht für 240.000 Euro zum Veranstaltungsort wird, hätte vor der ersten Schätzung geklärt werden müssen. Eine Zahl, die sich bei genauerem Hinsehen fast versechsfacht, taugt nicht als Grundlage für ein Vorhaben. Dass ein Bedarf an zusätzlichen Räumen bestand, ist angesichts der freien Kapazitäten im bestehenden Bürgerhaus zudem fraglich. Vor jeder Umnutzung eines Denkmals sollten Brandschutz und Denkmalschutz verbindlich geprüft und der Nutzen belegt werden.
BV7/163/2026: Bürgerhaus Gerresheim, Ratsinformationssystem der Stadt Düsseldorf, 26. August 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.