45 Millionen für ein Gelände ohne Mieter
Duisburg will für ein Gewerbegebiet auf alter Bahnfläche 45 Millionen Euro vorschießen, obwohl der Hauptmieter absagte und das Fördergeld unsicher ist
Was ist passiert?
Seit mehr als 22 Jahren liegt in Duisburg ein ehemaliges Bahnareal brach. Auf 26,1 Hektar soll dort das „Technologiequartier Wedau“ entstehen, mit Technologiezentrum, Gewerbeflächen und Sportpark. Als Ankermieter war die Universität Duisburg-Essen vorgesehen, doch sie sagte im April 2025 ab. Die Stadt hält trotzdem am Projekt fest und will es über ihre Gesellschaft Nerra GmbH mit neuem Konzept entwickeln, nun mit Schwerpunkten wie Data Technology und Clean Industry.
Bezahlen sollen das vor allem Strukturhilfen für die Kohleregionen: Erwartet werden rund 55,7 Mio. Euro. Sie fließen aber erst, wenn ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, und der ist für 2031 vorgesehen. Der erreichte „3-Sterne-Status“ bestätigt laut Vorlage die Förderwürdigkeit. Ein Förderanspruch ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Der formelle Antrag war für September oder Oktober 2026 geplant.
Deshalb soll die Stadt der Nerra GmbH bis 2030 rund 47,9 Mio. Euro als Kapitaleinlage geben: 2,9 Mio. Euro Eigenanteil und 45 Mio. Euro Vorfinanzierung. Zurückfließen sollen davon 8,2 Mio. Euro im Jahr 2031, die übrigen 36,8 Mio. Euro erst 2032 oder später, also gut vier Fünftel. Die Vorfinanzierung ist rechnerisch rund 15-mal so hoch wie der Eigenanteil (45.000 geteilt durch 2.932). Nur sechs Mio. Euro der Einlagen stehen unter der Bedingung eines positiven Förderbescheids.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass befristete Fördermittel fristgerecht genutzt werden müssten. Zugleich räumt sie Risiken ein: Liquiditätsengpässe bei verzögerten Grundstücksverkäufen, Altlasten und Kampfmittel auf dem Bahngelände und Verzögerungen bei der Bahnquerung. Mehrkosten nach der Bewilligung tragen die Nerra GmbH oder die Stadt, weil der Förderbetrag feststeht. Kommt der Bebauungsplan nicht rechtzeitig, können die Fördermittel ganz ausfallen. Auch die Rückzahlung hängt an Grundstückserlösen von 45,9 Mio. Euro bis 2040, von denen rund zwei Drittel (30,7 Mio. Euro) erst ab 2032 erwartet werden.
Kritik
Die Stadt geht mit 45 Mio. Euro in Vorleistung für eine Förderung, auf die sie keinen Anspruch hat, und für ein Planungsrecht, das erst in fünf Jahren vorliegen soll. Gerät der Zeitplan ins Rutschen, bleibt der Steuerzahler auf dem Risiko sitzen. Vernünftiger wäre es, die Vorfinanzierung in Tranchen erst nach Förderbescheid und Planungsfortschritt freizugeben, statt fast alles schon jetzt zuzusagen. Bis dahin sollte sich die Stadt auf die Flächen beschränken, die ohne Bebauungsplan bebaubar sind.
26-1300: Nerra GmbH, Ratsinformationssystem der Stadt Duisburg, 15. Oktober 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.