Duisburg: Hausbesitzer sollen Fehlplanung zahlen
Hausbesitzer in Duisburg sollen rückwirkend 32 Prozent mehr Grundsteuer zahlen, weil die Stadt 11,5 Millionen Euro zu viel eingeplant hat
Was ist passiert?
Duisburg ist eine Großstadt im Ruhrgebiet mit angespannter Haushaltslage. Mit der Grundsteuerreform wurden alle Grundstücke neu bewertet. Weil Nordrhein-Westfalen das Bundesmodell wählte, rutschte die Last landesweit zu den Wohngrundstücken. Das Land schuf deshalb die Möglichkeit, für Wohn- und Geschäftsgrundstücke verschiedene Hebesätze festzulegen, und veröffentlichte Empfehlungen. Duisburg folgte ihnen: Seit 2025 gelten 886 v.H. für Wohngrundstücke und 1.469 v.H. für alle übrigen.
Dann kippte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Dezember 2025 die Differenzierung in vier anderen Städten. Die Stadtverwaltung sah darin ein Risiko von mehr als 50 Mio. Euro Steuerausfall allein für 2026, weil viele Pflichtige Rechtsmittel einlegen dürften. Ihr Vorschlag vom 3. Februar 2026: ein einheitlicher Hebesatz von 1.169 v.H., rückwirkend zum 1. Januar 2026. Der Rat soll am 24. Februar 2026 entscheiden. Für Wohngrundstücke bedeutet das ein Plus von 32 Prozent (1.169 : 886 = 1,32). Ein Einfamilienhaus in Wehofen zahlt statt 930,56 Euro dann 1.227,80 Euro, also 297,24 Euro mehr im Jahr. Ein Geschäftsgrundstück im Dellviertel spart dagegen 3.892,04 Euro.
Die Stadt hält die Mehrbelastung für tragbar. Anhaltspunkte, dass die Privatnützigkeit des Eigentums entfiele, seien nicht erkennbar. Das ist die Sicht der Verwaltung.
Bemerkenswert ist die Rechnung dahinter. Der Haushaltsansatz 2026 von 138,6 Mio. Euro schreibt den Ansatz 2025 (137,3 Mio. Euro) um 1 Prozent fort. Tatsächlich kamen 2025 aber nur 125,8 Mio. Euro herein, 11,5 Mio. Euro weniger als geplant. Mehr als 3.500 Messbescheide waren von den Finanzämtern korrigiert oder aufgehoben worden, und weitere Einsprüche liegen vor. Der neue Ansatz liegt rund 12,8 Mio. Euro (gut 10 Prozent) über dem Ist von 2025. Die Stadt hofft, dass Zugänge die Abgänge ausgleichen.
Kritik
Die Stadt hat 2025 eine Hebesatzempfehlung übernommen, obwohl sie selbst davor gewarnt hatte, dass diese auf vorläufigen Daten beruht. Nun sollen Wohneigentümer rückwirkend für das Scheitern zahlen. Dabei wird der Hebesatz an einem Haushaltsansatz ausgerichtet, den schon 2025 die Wirklichkeit um 11,5 Mio. Euro verfehlt hat. Solide wäre es, den Ansatz am tatsächlichen Aufkommen auszurichten und die Lücke offen auszuweisen, statt sie über eine rückwirkende Erhöhung von 32 Prozent zu schließen.
26-0177: 9. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) hier: Hebesatz für die Grundsteuer, Ratsinformationssystem der Stadt Duisburg, 9. Februar 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.