Erfurt: 2,5 Mio. Euro extra für sieben Jugendliche
Erfurt braucht für Jugendliche mit seelischer Behinderung im Heim 2,5 Mio. Euro mehr als die geplanten 9,3 Mio. Euro, schon im Herbst
Was ist passiert?
Die Landeshauptstadt zahlt für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung, die stationär untergebracht sind, Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch. Für 2026 hatte das Jugendamt dafür 9,3 Mio. Euro eingeplant, rund 1,3 Mio. Euro mehr als das Rechnungsergebnis 2025 von 8,0 Mio. Euro. Das Geld reichte trotzdem nicht.
Am 28. Oktober 2026 soll deshalb der Stadtrat weitere 2,5 Mio. Euro freigeben, womit der Ansatz auf 11,8 Mio. Euro steigen würde. Der Grund sind sieben zusätzliche Einzelfälle, für die von Juli bis Dezember ein durchschnittlicher Tagessatz von 1.500 Euro angesetzt wird. Auf ein Jahr gerechnet wären das 547.500 Euro für einen einzigen jungen Menschen (1.500 Euro mal 365 Tage). Für die 184 Tage von Juli bis Dezember ergeben sieben Fälle rund 1,93 Mio. Euro (7 mal 1.500 Euro mal 184 Tage). Beantragt sind 2,5 Mio. Euro, also etwa 570.000 Euro mehr.
Die Verwaltung verweist darauf, dass bundesweit nur wenige Träger solche Sonderfälle betreuen könnten. Nötig seien ein 24-Stunden-Dienst, teils eine Betreuung im Verhältnis 3:1 oder 2:1 und besondere Räumlichkeiten. Das mag die hohen Preise erklären, ändert aber nichts an der Summe, die der Stadtrat bewilligen soll.
Der Fall ist auch kein Ausreißer. Die pflichtigen Ausgaben nach SGB VIII im Deckungsring stiegen von 32,8 Mio. Euro im Jahr 2021 auf voraussichtlich 71,5 Mio. Euro im Jahr 2026, ein Plus von rund 38,7 Mio. Euro. Gedeckt werden die 2,5 Mio. Euro vor allem aus einer Zuweisung des Landes in Höhe von gut 2,08 Mio. Euro, die ausdrücklich nicht eingeplant war. Zusammen mit 5 Mio. Euro für das Sozialamt, verteilt in glatten Beträgen von je einer Million auf fünf Haushaltsstellen, summiert sich der Nachschlag auf 7,5 Mio. Euro.
Kritik
Ein Haushaltsansatz, der schon im Herbst um mehr als ein Viertel überschritten wird, war von Anfang an zu knapp gerechnet. Wenn sich die Ausgaben in fünf Jahren mehr als verdoppeln, darf man sie nicht Jahr für Jahr mit zufälligen Landesmitteln nachfinanzieren, sondern muss sie realistisch planen und steuern. Bei Tagessätzen von 1.500 Euro hätte die Stadt zudem offenlegen müssen, wie sich der Preis zusammensetzt und ob günstigere Träger infrage kamen. Ein unerwarteter Geldsegen vom Land ist kein Konzept, er verdeckt nur, dass die Kosten außer Kontrolle geraten.
2047/26: 3. über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2026, Ratsinformationssystem der Stadt Erfurt, 14. Oktober 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.