Staatsbilanz

Stadt/Heidelberg/Finanzrisiko

Heidelberg verlangt nur ein Viertel der Miete

Heidelberg setzte die Monatsmiete für Müllbehälter für Firmen mit 33,50 statt 134 Euro an, weil Zahlen falsch abgeschrieben wurden

Was ist passiert?

Wer in Heidelberg Gewerbeabfall in großen Mengen loswerden will, mietet bei der Stadt einen Press- oder Großraumbehälter. Die Miete richtet sich nach einem Gebührenverzeichnis, das Teil der Abfallwirtschaftssatzung ist und auf einer Kalkulation beruht, die kostendeckende Beträge ausweisen soll.

Im November 2025 beschloss der Gemeinderat die neu gefasste Satzung auf Grundlage der Kalkulation vom 13. November 2025. Dabei geschah, was in keiner Kalkulation vorkommen sollte: Beim Übertragen der Zahlen in das Gebührenverzeichnis schlichen sich Fehler ein. Die Stadt spricht von einem Übertragungsfehler. Für den 6-m³-Pressbehälter standen 33,50 Euro im Monat in der Satzung, kalkuliert waren 134 Euro. Beim 8-m³-Behälter stand 45 statt 180 Euro, beim 10-m³-Pressbehälter 56,50 statt 226 Euro. In allen drei Fällen war der Satzungswert genau ein Viertel des kostendeckenden Betrags. Beim 10-m³-Großraumbehälter lautete die Angabe 23,25 statt 35,25 Euro.

Hochgerechnet auf ein Jahr hätte ein 6-m³-Pressbehälter nach der fehlerhaften Satzung 402 Euro gekostet (33,50 mal 12), nach der Kalkulation aber 1.608 Euro (134 mal 12). Der Unterschied beträgt 1.206 Euro je Behälter. Beim 10-m³-Pressbehälter wären es 2.034 Euro (2.712 minus 678).

In der Beschlussvorlage vom 28. Januar 2026 ist der Fehler nüchtern als Korrektur verzeichnet. Insgesamt umfasst die Änderungssatzung zehn Punkte, darunter einen falschen Verweis, eine falsche Formulierung und eine falsche Überschrift. Als finanzielle Auswirkung vermerkt die Verwaltung „Keine“. Die Stadt betont, die Fehler beträfen nur die Satzung, die Kalkulation bleibe unberührt. Der Gemeinderat korrigierte die Beträge am 5. März 2026 einstimmig. Die richtigen Gebühren sollen erst ab 1. April 2026 gelten.

Kritik

Eine Satzung, die Gebühren festlegt, muss vor dem Beschluss Zeile für Zeile mit der Kalkulation abgeglichen werden. Dass gleich bei drei Pressbehältern genau der Faktor vier fehlte, hätte bei einem Gegenlesen auffallen müssen. Wer Gewerbekunden Behälter weit unter den eigenen Kosten vermietet, verzichtet auf Einnahmen, die am Ende andere Gebührenzahler tragen. Ein einfaches Vier-Augen-Prinzip hätte die zweite Änderungssatzung samt Gemeinderatsbefassung erspart.

0015/2026/BV: Zweite Änderung der Abfallwirtschaftssatzung, Ratsinformationssystem der Stadt Heidelberg, 11. Februar 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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