17 Millionen Euro für Frauenhaft in Zweibrücken
Das Saarland zahlte 2020 bis 2024 rund 17,1 Millionen Euro, weil seine Frauen im Gefängnis Zweibrücken mit 73 statt 35 Plätzen doppelt so viele sind wie vereinbart
Was ist passiert?
Das Saarland betreibt keine eigene Justizvollzugsanstalt für Frauen. Untersuchungshaft und Strafvollzug für weibliche Gefangene aus dem Saarland finden stattdessen im rheinland-pfälzischen Zweibrücken statt. Grundlage ist eine Verwaltungsvereinbarung vom 5. April 2013. Sie sieht 35 Haftplätze für das Saarland vor. Weitere Plätze darf es nutzen, soweit Rheinland-Pfalz sie nicht selbst braucht.
In der Praxis ist aus der Grundausstattung ein Dauerzustand der Überbelegung geworden. Erstmals überschritt das Saarland die 35 im Juli 2008. Seit dem 15. Juni 2016 liegt die Belegung ohne Unterbrechung darüber. Ende Juli 2026 saßen dort 73 Frauen aus dem Saarland, mehr als doppelt so viele wie vereinbart. Den Höchststand verzeichnete die Landesregierung im November 2021 mit 89. Selbst der niedrigste Wert seit 2020, 45 im November 2020, lag noch zehn Plätze über dem Soll.
Bezahlt wird nach einem jährlich festgelegten Haftkostentagessatz, für Plätze oberhalb der 35 gelten laut Landesregierung keine Besonderheiten. Für die Jahre 2020 bis 2024 erstattete das Saarland Rheinland-Pfalz zusammen rund 17,1 Mio. Euro (2,57 + 3,70 + 3,55 + 3,31 + 3,95 Mio. Euro). Davon entfielen rund 6,9 Mio. Euro auf Belegung oberhalb der 35 Plätze (0,95 + 1,73 + 1,43 + 1,19 + 1,59 Mio. Euro). Das sind etwa 40 Prozent der Gesamtsumme. Im Schnitt kostete der Überhang das Land damit gut 1,4 Mio. Euro pro Jahr. Die Jahreskosten stiegen von 2,6 Mio. Euro im Jahr 2020 auf knapp 4,0 Mio. Euro im Jahr 2024. Für 2025 und 2026 liegen noch keine Abrechnungen vor, bei weiterhin hoher Belegung dürfte der Betrag weiter wachsen.
Die Zahlungen erfolgten nach den vertraglichen Regeln. Auf die Frage, was gegen die Überbelegung unternommen werde, antwortete die Landesregierung im August 2026, man prüfe unter Einbeziehung der Anstaltsleitungen und Personalvertretungen mehrere Optionen. Eine Festlegung gebe es noch nicht. Nach zehn Jahren ununterbrochener Überschreitung klingt das nach einem ausgesprochen geduldigen Prüfauftrag.
Kritik
Eine Vereinbarung über 35 Plätze, die seit über zehn Jahren ständig überschritten wird, ist keine Vereinbarung mehr, sondern eine Fiktion mit laufender Rechnung. Wer dauerhaft doppelt so viele Plätze braucht, hätte längst die Bedarfsplanung anpassen und eine tragfähige Lösung beschließen müssen, statt jedes Jahr Millionen für den Überhang zu überweisen. Dass auch im August 2026 noch keine Entscheidung vorliegt, verlängert diese Ausgaben Jahr für Jahr. Das Land sollte die Optionen zügig mit Zahlen unterlegen, entscheiden und dem Landtag einen verbindlichen Zeitplan vorlegen.
Drucksache 17/2370, Landtag des Saarlandes, 26. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.