Staatsbilanz

Stadt/Leverkusen/Fehlplanung

10.000 Euro für Brunnen ohne Plan

Leverkusen überwies einem Verein 10.000 Euro für einen Trinkbrunnen, obwohl unklar ist, ob er je gebaut werden kann

Was ist passiert?

Jedes Jahr beschließen die Bezirksvertretungen der Stadt kleine Investitionsmaßnahmen. Meist sind das Zuschüsse an Vereine für Dinge wie Faltpavillons, Laptops oder Bierzeltgarnituren. Für den Stadtbezirk I standen 2025 auf der Liste 28 solcher Vereinszuschüsse zwischen 300 und 1.300 Euro, zusammen 18.600 Euro (Summe der Einzelbeträge Nr. 1 bis 28).

Einen Ausreißer gab es dennoch: Am 22.09.2025 beschloss die Bezirksvertretung 10.000 Euro für den Förderverein „Neuland-Park e. V.“, der einen Trinkbrunnen installieren wollte. Der Betrag allein entspricht gut der Hälfte aller 28 anderen Zuschüsse zusammen (10.000 von 18.600 Euro, rund 54 Prozent). Die Stadtverwaltung überwies ihn noch 2025 vollständig an den Verein. Im Frühjahr 2026 prüfte der Verein aber immer noch, ob und wie sich der Brunnen überhaupt verwirklichen lässt.

Während dieses Geld längst bei einem Verein lag, gingen andere Vorhaben leer aus. Eine Erinnerungsstele für die Opfer des Busunglücks von 1949 (6.000 Euro) und eine Bank am Konrad-Adenauer-Platz (2.300 Euro) wurden nicht umgesetzt. Die Mittel gelten wegen der angespannten Haushaltslage als verfallen und müssten neu beschlossen werden. Für die Versetzung eines Baums im Stadtbezirk III (6.700 Euro) fand die Verwaltung bisher keine Firma.

Zunächst hatte die Verwaltung im Februar 2026 mitgeteilt, die Budgets für die investiven Maßnahmen seien gar nicht freigegeben worden. Diese Aussage wurde später korrigiert: In einem kurzen Zeitfenster nach den Beschlüssen im Herbst 2025 hätten die Fachbereiche doch Mittel beanspruchen können. So erklärt die Stadt, warum manches gebaut wurde, anderes nicht. Warum ausgerechnet der größte Einzelbetrag ohne gesicherte Umsetzung vollständig floss, erklärt sie nicht.

Kritik

Ein Zuschuss von 10.000 Euro gehört nicht vollständig ausgezahlt, solange unklar ist, ob das Vorhaben überhaupt machbar ist. Vor der Überweisung hätten Standort, Genehmigung und Gesamtkosten des Brunnens feststehen müssen. Bei einem so großen Posten wäre eine Auszahlung in Raten nach Baufortschritt das Mindeste gewesen. Wird der Brunnen nicht gebaut, muss das Geld zurückfließen, sonst fehlt es an anderer Stelle, wo Vorhaben wegen knapper Mittel gestrichen wurden.

BK/2026/301: Kleine Investitionsmaßnahmen in den Stadtbezirken I, II und III im Jahr 2025, Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen, 1. April 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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