Gewerbegebiet nach 27 Jahren ungültig
Leverkusen muss den Plan für 30.000 Quadratmeter Gewerbefläche in Bergisch Neukirchen neu aufstellen, was das kostet, weiß die Stadt nicht
Was ist passiert?
Im Stadtteil Bergisch Neukirchen liegt südlich der Straße Neuenkamp ein Gewerbestandort von knapp 30.000 Quadratmetern. Er besteht im Kern aus einer einzelnen Gewerbehalle, umgeben von Grünflächen. Die Stadt hatte das Gebiet Ende 1999 per Bebauungsplan Nr. 144/II ausgewiesen, als Ersatz für Flächen, die an anderer Stelle aus einem älteren Plan herausgenommen wurden. Das sollte die Landschaft im Norden schonen und stattdessen einen Acker in Anspruch nehmen.
Nun zeigt sich: Der Plan taugt nichts. Als die Verwaltung die Ansiedlung eines Unternehmens prüfte, fielen gleich drei Mängel auf. Mehrere Festsetzungen zu Begrünung und Naturschutz sind nicht bestimmt genug, die Bekanntmachung war fehlerhaft, und auch die Ausfertigung des Plans ist mangelhaft. Eine Reparatur durch Wiederholung einzelner Verfahrensschritte hält die Verwaltung für ausgeschlossen. Sie rechnet damit, dass ein Oberverwaltungsgericht den Plan für unwirksam erklären würde. Bis dahin gilt er formal weiter.
Deshalb soll der Plan aufgehoben und für exakt dasselbe Gebiet ein neuer aufgestellt werden, im Regelverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht. Auch den Umwelt-, Klima- und Lärmschutz müsse man nach heutigem Recht neu abwägen, so die Verwaltung. Welche Gutachten nötig sind, steht noch nicht fest. Was das alles kostet, kann die Stadt nach eigener Aussage derzeit nicht beziffern.
Der Standort wird derzeit nicht genutzt. Als Nutzerin hatte sich die Like Transport GmbH angesiedelt. Ob der Planfehler und der Leerstand zusammenhängen, sagt die Vorlage nicht. Sicher ist nur: Nach 27 Jahren, gerechnet von 1999 bis 2026, beginnt die Stadt für rund drei Hektar Gewerbefläche wieder bei null.
Kritik
Ein Bebauungsplan, der bei Bekanntmachung und Ausfertigung scheitert, ist ein vermeidbarer Formfehler, den die Stadt nun mit Gutachten und Umweltbericht auf eigene Kosten ausbügeln muss. Die Verwaltung hätte solche Pflichtschritte schon 1999 sauber abschließen müssen. Dass der Rat über Aufhebung und Neuaufstellung entscheiden soll, ohne dass ein Kostenrahmen genannt wird, ist keine gute Grundlage für den sorgfältigen Umgang mit Steuergeld. Vor dem nächsten Verfahrensschritt sollten die erwarteten Kosten beziffert und offengelegt werden.
2026/0354: Bebauungsplan Nr. 144/II "Neuenkamp" und Bebauungsplan Nr. 292/II "Bergisch Neukirchen - südlich der Straße Neuenkamp, westlich der Burscheider Straße", Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen, 17. September 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.