Staatsbilanz

Stadt/Leverkusen/Fehlplanung

53.308 Euro Straßenbeitrag wegen 62 Tagen

In Leverkusen sollen Anwohner 53.308 Euro für einen neuen Abwasserkanal zahlen, weil die Stadt Beschlüsse 62 Tage zu früh fasste und das Land nichts zahlt

Was ist passiert?

Ruhlachstraße und Burgplatz liegen in Leverkusen. Dort sollte der Kanal erneuert werden, weil er für ein Starkregenereignis nicht ausgelegt war und die Straße „An der Robertsburg“ entlastet werden sollte. Seit Anfang 2024 dürfen Anlieger in Nordrhein-Westfalen nicht mehr an Straßenbaubeiträgen beteiligt werden. Für Maßnahmen, die davor beschlossen wurden, springt das Land mit einer Förderung ein, wenn die Voraussetzungen stimmen.

In Leverkusen stimmten sie nicht. Der Rat beschloss die Kanalerneuerung am 27. April 2021. Das Straßen- und Wegekonzept, auf dessen Grundlage das Land bei neueren Maßnahmen fördert, folgte erst am 28. Juni 2021, also 62 Tage später. Das Land lehnte den Förderantrag für den Anliegeranteil von 53.308,20 Euro deshalb ab. Eine Klage hat die Stadt nicht erhoben, ihr Rechtsamt sieht keine Aussicht auf Erfolg.

Die Verwaltung erklärt, die strenge Lesart der Reihenfolge sei ihr nicht bekannt gewesen und lasse sich der Förderrichtlinie nicht entnehmen. Wegen des gesetzlichen Erhebungsgebots müsse sie die Beiträge bis zur Verjährung am 31. Dezember 2026 einfordern. Bis dahin hofft sie, dass der Städtetag NRW die Richtlinie ändern lässt. Die Anlieger hatten im September 2021 ein Schreiben über die Beitragspflicht bekommen. Eine Förderquote von 50 Prozent wurde damals nur am Rande erwähnt, konkrete Zusagen gab es nicht.

Der Fall könnte kein Einzelfall bleiben. Von 40 Förderanträgen sind 26 bewilligt (rund 1,7 Millionen Euro), 2 abgelehnt und 12 noch offen. Bei fünf der offenen Projekte zeichnen sich laut Stadt ähnliche Probleme ab.

Kritik

Zwischen den beiden Beschlüssen lagen nur 62 Tage, für die Anlieger entscheiden sie über eine fünfstellige Summe. Wer Förderanträge stellen will, muss vor dem Ausbaubeschluss klären, was das Land verlangt, und darf nicht darauf bauen, dass die Richtlinie schon passen wird. Dass das Konzept laut Stadt sogar Maßnahmen enthielt, die schon im Bau waren, zeigt, dass sich die Reihenfolge leicht hätte herstellen lassen. Dass nun die Anlieger für den Fehler einstehen sollen, ist kaum zu vermitteln, und dass weitere Projekte betroffen sein könnten, macht die Sache nicht besser.

AF/2026/155: Eigenanteil der Anwohner bei den Kanalbauarbeiten in der Ruhlachstraße (Beschluss August 2021), Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen, 1. Februar 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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