Staatsbilanz

Stadt/Leverkusen/Fehlender Bedarf

Abfindung für Leverkusener Müllchef

Leverkusens Müllfirma AVEA will ihrem scheidenden Chef ein Viertel seines Jahresgehalts zahlen, obwohl sein Vertrag keine Zahlung vorsieht

Was ist passiert?

Die Stadt hält gemeinsam mit dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband je die Hälfte an der AVEA, einem Entsorgungsunternehmen, und an der RELOGA Holding. Seit dem 1. Januar 2006 führt Hans-Jürgen Sprokamp die AVEA-Gesellschaften, bei der RELOGA ist er seit deren Gründung dabei. Sein Dienstvertrag wurde dreimal um je fünf Jahre verlängert, zuletzt im Dezember 2024 bis zum 31. Dezember 2027, ausdrücklich um die Geschäfte in Ruhe zu übergeben.

Nun kommt es anders. In einer Sondersitzung am 7. Juli 2026 beschlossen die Gesellschaftergremien, Sprokamp zum 31. Dezember 2026 abzuberufen. Die Nachfolgerin, Anika Hagt, ist bei der AVEA bereits seit Januar 2026 im Amt. Das Gremium hat zudem beschlossen, das im Vertrag vorgesehene Sonderkündigungsrecht zum 30. September 2026 nicht zu nutzen. Stattdessen soll der Vertrag einvernehmlich enden, und zwar mit einem Übergangsgeld: drei Monate lang je ein Zwölftel des Bruttojahresgehalts, ohne Tantieme und Zulage. Das entspricht einem Viertel des Jahresgehalts.

Die Vorlage räumt selbst ein, dass dem Vertrag dafür jede Rechtsgrundlage fehlt. Die Zahlung lehnt sich lediglich an die Versorgungsregeln für kommunale Wahlbeamte an, auf die der Vertrag nicht verweist. Sie sei deshalb eine „vertraglich nicht geschuldete Leistung“. Die Begründung der Verwaltung: Sprokamp habe die Gesellschaften lange und erfolgreich geführt, und eine einvernehmliche Trennung verschaffe „sofortige, abschließende Rechtssicherheit“ und schließe die finanziellen Risiken eines Rechtsstreits „vollständig aus“. Welcher Streit konkret drohte, steht nirgends. Einen Eurobetrag nennt die Vorlage ebenfalls nicht, die Rubrik zu den finanziellen Auswirkungen bleibt leer.

Die Gremien fassten ihre Beschlüsse ohne Vorbehalt der Zustimmung des Rates. Dieser soll am 31. August 2026 nachträglich zustimmen, die Vorlage kam als Nachtrag mit einfacher Dringlichkeit.

Kritik

Wer in einer öffentlichen Gesellschaft zahlt, ohne dazu vertraglich verpflichtet zu sein, braucht dafür mehr als den Hinweis auf geleistete Dienste. Gute Arbeit ist das, wofür das Gehalt in 20 Jahren bereits gezahlt wurde. Wenn ein Rechtsstreit wirklich drohte, hätte die Vorlage ihn benennen und den Betrag beziffern müssen, damit der Rat weiß, worüber er abstimmt. Dass die Gremien erst entschieden und der Rat nur noch zustimmen soll, macht aus der Kontrolle eine Formalie. Freiwillige Zusagen an Führungskräfte öffentlicher Unternehmen gehören vorher auf den Tisch des Rates, mit Summe und tragfähiger Begründung.

2026/0514: Zustimmung zu den durch die Gremienmitglieder der AVEA GmbH & Co. KG, der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und Tochtergesellschaften gefassten Beschlüssen zur Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung, Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen, 24. August 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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