Staatsbilanz

Stadt/Leverkusen/Fördergeld-Mitnahme

Leverkusen: Bundesgeld für beschlossene Schule

Von 78 Millionen Euro Bundesgeld, die Leverkusen über Nordrhein-Westfalen erhält, gehen 29,5 Millionen in eine Schule, die schon beschlossen war

Was ist passiert?

Aus einem Sondervermögen des Bundes fließen Milliarden an die Länder, und Nordrhein-Westfalen reicht 60 Prozent davon an Städte und Kreise weiter. Leverkusen erhielt laut Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 29. Januar 2026 insgesamt 78.380.024,75 Euro. Das Geld soll über zwölf Jahre in Bauvorhaben fließen. Man könnte erwarten, dass damit Neues entsteht. Die Verwaltung nennt als Auswahlkriterium jedoch ausdrücklich die „Haushaltsentlastung durch die Umsetzung bereits geplanter und notwendiger Maßnahmen“.

Größter Einzelposten ist der Ersatzbau mit Erweiterung der KGS Gezelin-Schule, für den Baubeschlüsse bereits 2023 und 2024 vorlagen. Er bindet 29.472.400 Euro, das sind rund 38 Prozent des gesamten Budgets (29,47 Mio. geteilt durch 78,38 Mio.). Die Stadt will jährlich zunächst 6,5 Mio. Euro vereinnahmen, die Schule allein verbraucht also gut viereinhalb Jahresraten. Es folgt das Hallenbad Bergisch Neukirchen mit 11,05 Mio. Euro. Dafür ist die Weiterleitung an den städtischen Betrieb bereits im Haushalt 2026 vorgesehen.

Die Liste der geförderten Maßnahmen trifft die Fördersumme fast auf den Euro: 78.380.839 Euro stehen 78.380.024,75 Euro gegenüber, die Überzeichnung beträgt 814,25 Euro. Darüber hinaus führt die Stadt Vorhaben für rund 94 Mio. Euro nur nachrichtlich, zum Beispiel drei Feuerwehrhäuser und die Grundschulen in Opladen und an der Wasserkuhl (62,52 Mio. plus 31,49 Mio.). Sie sollen nachrücken, falls andere Projekte ausfallen. Eine Rangfolge gibt es nicht, die Liste gilt als „dynamisch“. Was über 78 Mio. Euro hinausgeht, belastet laut Vorlage in voller Höhe den städtischen Ergebnishaushalt.

Offen bleiben die Folgen für 2027: Für alle weiteren Maßnahmen außerhalb des Kernhaushalts müssen erst noch Auszahlungsbudgets geschaffen werden. Das soll mit dem Haushalt 2027 geschehen und den Investitionshaushalt zusätzlich belasten. Die Vorlage vom 20. August 2026 sollte nach nur elf Tagen im Rat entschieden werden.

Kritik

Wer Fördergeld vor allem danach verteilt, wie stark es den eigenen Haushalt entlastet, nutzt es als Ersatzkasse für ohnehin beschlossene Bauten. Mit einer Liste ohne Rangfolge und rund 94 Mio. Euro Wartelistenprojekten lässt sich nicht steuern, was zuerst gebaut wird. Die Stadt hätte die Vorhaben nach Dringlichkeit ordnen und je Projekt die Eigenanteile ausweisen müssen, bevor der Rat die Liste beschließt. So bleibt unklar, ob der Topf überhaupt zusätzliche Investitionen auslöst oder nur Löcher im städtischen Haushalt stopft.

2026/0526: Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen - LuKIFG, Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen, 24. August 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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