Fünf Jahre Stillstand auf drei Bauplätzen
Mannheim stoppte den Verkauf von drei Baugrundstücken in Neuhermsheim, verlor vor Gericht und zahlte Anwälten einen hohen fünfstelligen Betrag
Was ist passiert?
In Neuhermsheim liegen an der Ernst-Barlach-Allee drei Grundstücke, die eine Erbengemeinschaft verkaufen wollte. Ein Käufer stand bereit, der Kaufvertrag war notariell geschlossen, auf den Flächen sollten Wohnungen entstehen.
Anfang 2021 kam die Stadt dazwischen. Auf Initiative des damaligen Oberbürgermeisters Dr. Kurz beschloss der Gemeinderat mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken, für die drei Grundstücke ein Vorkaufsrecht auszuüben. Der Kaufvertrag konnte danach nicht vollzogen werden, der Wohnungsbau lag still. Nach Darstellung der FDP/MfM-Fraktion war schon damals klar, dass das geltende Recht diesen Fall nicht deckt und eine Klage folgen würde. Der Oberbürgermeister habe bewusst einen Präzedenzfall schaffen wollen.
Die Klage kam, und die Stadt verlor in erster Instanz. Aufgeben wollte sie trotzdem nicht und ging in Berufung. Gut fünf Jahre nach dem Beschluss lenkt die Verwaltung nun doch ein: Mit der Vorlage V352/2026 soll der Rechtsstreit beendet werden, die Fraktion spricht von einem Vergleich. Was die Stadt dabei zugesteht, geht aus der Anfrage nicht hervor. Unter den Kostenposten, nach denen die Fraktion fragt, taucht unter anderem ein hälftiger Verzicht auf Verwaltungsgebühren auf.
Günstig war der angestrebte Präzedenzfall schon unterwegs nicht. Bereits 2024 räumte die Stadt auf eine frühere Anfrage hin ein, dass allein die externen Anwälte einen hohen fünfstelligen Betrag gekostet hatten. Teilt man diesen Betrag durch die drei Grundstücke, bleibt immer noch ein fünfstelliger Betrag je Grundstück. Das gilt nur für die Anwälte und nur bis 2024. Gerichtskosten, die Arbeitszeit städtischer Mitarbeiter und die Löschung der Auflassungsvormerkung sind darin nicht enthalten.
Die Fraktion verweist zudem darauf, dass längst Wohnraum hätte entstehen können und die Baukostensteigerungen der vergangenen fünf Jahre nun zu höheren Mieten führen dürften. Eine Gesamtrechnung hat sie jetzt bei der Verwaltung angefordert.
Kritik
Wer ein Vorkaufsrecht auf so wackliger Rechtsgrundlage zieht, dass schon die erste Instanz verloren geht, betreibt Rechtspolitik auf Kosten der Steuerzahler. Spätestens nach diesem Urteil hätte die Stadt den Streit beenden müssen, statt in die Berufung zu gehen und erst Jahre später doch einzulenken. Am Ende stehen Anwaltsrechnungen, ein blockiertes Bauvorhaben und kein Grundstück für die Stadt. Die Verwaltung muss die Gesamtkosten einschließlich aller Zugeständnisse im Vergleich vollständig offenlegen.
A256/2026: Kosten des Vorkaufsrechts in der Ernst-Barlach-Allee, Ratsinformationssystem der Stadt Mannheim, 28. Juli 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.