72.000 Euro aus Softwaretopf für Büroumbau
Für gemietete Büros in Rastpfuhl kommen zu 130.000 Euro noch 72.000 Euro dazu, weil der Umbau erst neun Monate nach Mietbeginn begann
Was ist passiert?
Im Rathaus-Carrée im Stadtteil Rastpfuhl hat die Landeshauptstadt Büroräume im Dachgeschoss angemietet. Sie sollen dem Amt für Entwicklungsplanung, Statistik und Wahlen dienen. Der Werksausschuss GMS beschloss die Anmietung im Dezember 2024, Mietbeginn war der 1. Januar 2025. Damit die Räume zu den Anforderungen des Amtes passen, sollten sie noch umgebaut werden. Vorgesehen sind neue und erweiterte EDV- und Elektroinstallationen, zusätzliche Büroabtrennungen, frische Wandanstriche und neue Blendschutzanlagen. Die Abteilung Statistik braucht außerdem eine eigene räumliche Abtrennung.
Doch die Handwerker kamen spät. Mit dem Umbau wurde erst im vierten Quartal 2025 begonnen, also frühestens neun Monate nach Mietbeginn. Bis zur geplanten Fertigstellung im zweiten Quartal 2026 würden anderthalb Jahre seit der Anmietung vergehen (1. Januar 2025 bis 30. Juni 2026 sind 18 Monate).
Für die Maßnahme hatte der Ausschuss 130.000 Euro bereitgestellt. Ein Teil davon verfiel zum 31. Dezember 2025 ungenutzt. Zusätzliche Rücksprachen und Planungsanpassungen hätten zu Verzögerungen geführt, heißt es zur Erklärung. Das klingt nach einem Planungsproblem, das man bei einem Büroumbau eher früher als später erwarten durfte.
Nun sollen 72.000 Euro bereitgestellt werden, damit die Baumaßnahme fertig wird. Das sind rund 55 Prozent der ursprünglichen Summe (72.000 geteilt durch 130.000). Das Geld wird dem Budget für Software entnommen. Ausgeglichen werden soll das über den Wirtschaftsplan 2027 und folgende. Der Softwaretopf zahlt also vorerst für Wände, Kabel und Blendschutz.
Kritik
Wer Räume zum 1. Januar mietet, muss den Umbau so vorbereiten, dass er nicht erst im letzten Quartal des Jahres beginnt. Bewilligte Mittel verfallen nicht von selbst, wenn Planung und Vergabe rechtzeitig laufen. Dass nun ausgerechnet das Softwarebudget einspringt, zeigt, wie locker mit zweckgebundenen Geldern umgegangen wird. Künftig gehören Anmietung, Planung und Mittelabruf in einen verbindlichen Zeitplan, bevor der Mietvertrag beginnt.
GMS/0282/26: Rathaus-Carreé, Gerberstr. 2-4: Veränderung im Vermögensplan - Umbau Dachgeschoss, Ratsinformationssystem der Stadt Saarbrücken, 12. März 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.