Saarbrücken zahlt 1,68 Millionen doppelt
Saarbrücken muss dem Land 1,68 Millionen Euro Förderung für den St. Johanner Markt zurückzahlen, obwohl das Geld längst bereitlag
Was ist passiert?
Seit 1971 hat die Landeshauptstadt für mehrere Sanierungsgebiete Städtebaufördermittel von Bund und Land erhalten, darunter für den St. Johanner Markt mitten in der Stadt. Solche Bewilligungen gelten nur unter Vorbehalt, bis die jeweilige Gesamtmaßnahme endgültig abgerechnet ist. Für den St. Johanner Markt kam die Rechnung im Mai 2026: Das Land forderte per Bescheid 1.681.834,70 Euro zurück. Ursprünglich stand sogar mehr im Raum. Die Prüfung des Stadtplanungsamtes drückte die Forderung um 432.813,50 Euro, von rund 2,11 Mio. Euro (1.681.834,70 + 432.813,50 = 2.114.648,20). Eine Klage will die Stadt nicht erheben, sie sieht keine rechtlichen Bedenken und scheut das Prozesskostenrisiko. Gezahlt werden muss bis zum 26. Juni 2026.
Eigentlich hatte die Stadt vorgesorgt. Das Stadtplanungsamt bildete früh Rückstellungen von 1.175.700 Euro, die auf Aufforderung des Rechnungsprüfungsamtes investiv verbucht wurden. Dazu kamen 526.350,10 Euro Ausgleichsbeträge aus den Sanierungsgebieten, die bis Mitte Juni nahezu vollständig eingegangen waren. Zusammen sind das 1.702.050,10 Euro, gut 20.000 Euro mehr als die Forderung (1.175.700 + 526.350,10 − 1.681.834,70 = 20.215,40). Doch das Rechnungsprüfungsamt bewertet die Buchung inzwischen anders. Die investiven Mittel dürfen nicht herangezogen werden, die Rückzahlung muss als laufender Aufwand im Haushalt stehen.
Deshalb soll der Stadtrat am 23. Juni 2026 die gesamte Summe außerplanmäßig bereitstellen. Knapp zwei Drittel, nämlich 1.069.334,70 Euro, sollen aus dem Ansatz für Zinsen auf Liquiditätskredite kommen. Die übrigen 612.500 Euro werden bei der Planung gekürzt: 175.000 Euro bei der Stadtentwicklung, 262.500 Euro bei der verbindlichen Bauleitplanung und 175.000 Euro bei der Verkehrsentwicklungsplanung. Die Verwaltung nennt das eine Zwischenlösung. Die Planungsansätze sollen 2027 neu angemeldet werden. Ob das gelingt, steht in keinem Beschluss.
Kritik
Die Stadt hatte das Geld für die Rückzahlung beisammen und muss es nun ein zweites Mal aufbringen, weil dieselbe Prüfstelle erst zu einer Buchung aufforderte und sie später nicht mehr anerkennt. Zurückgelegte Mittel dürfen nicht durch einen Bewertungswechsel über Nacht wertlos werden. Die Stadt sollte bei Rückstellungen für Förderrückzahlungen vorab verbindlich klären, wie sie zu verbuchen sind, und die Ausgleichsbeträge zweckgebunden sichern. Planungsmittel zu kürzen, um eine Buchungsfrage zu lösen, geht zulasten der Stadtentwicklung.
VWT/0863/26: Mittelbereitstellung gemäß § 89 KSVG im Vorgriff auf den Haushalt 2026, Ratsinformationssystem der Stadt Saarbrücken, 23. Juni 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.