Staatsbilanz

Stadt/Würzburg/Folgekosten

403.000 Euro für fremde Geburtsstation

Würzburg zahlt 403.000 Euro für die Geburtsstation im Klinikum Würzburg Mitte, obwohl das Land und der Träger zuständig sind, ohne Enddatum

Was ist passiert?

Das Klinikum Würzburg Mitte (KWM) betreibt eine Geburtshilfe, in der 2024 insgesamt 2.167 Fälle betreut wurden. Träger des Klinikums ist die Stiftung Juliusspital. Für sie ist der Betrieb einer Geburtshilfe kein Satzungszweck, weshalb bei anhaltender Unterfinanzierung die Schließung zu befürchten ist.

Der Stadtrat sagte deshalb im Dezember 2025 grundsätzlich einen Zuschuss von bis zu 720.000 Euro zu. Im Juni 2026 beschloss er nun den ersten Teil: einen verlorenen Zuschuss, der sich nach dem Anteil der Würzburger Gebärenden richtet. 2023 lebten 536 von 2.257 Gebärenden in der Stadt, 2024 waren es 519 von 2.167. Das ergibt im Schnitt 23,7 Prozent. Vom Plandefizit 2026 in Höhe von 1,998 Mio. Euro entfallen so rund 474.000 Euro auf die Stadt, davon 85 Prozent als Abschlag, also rund 403.000 Euro. Eine Restzahlung soll 2027 folgen. Bezahlt wird aus Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen.

Die Stadt begründet das mit dem Interesse am Erhalt der Station. Zugleich betont sie ausdrücklich, dass die Vorhaltung einer Geburtshilfe nach der Krankenhausplanung des Freistaats Bayern nicht ihre Aufgabe ist. Eine Beratungsfirma hielt das Defizit für plausibel. Es entsteht vor allem durch den ärztlichen Dienst, der auch für mehr Geburten ausreichen würde. Sinken soll das Defizit durch mehr und komplexere Geburten, etwa durch die Versorgung von Frühchen seit April 2026. Ob und bis wann es auf null sinkt, lasse sich laut Vorlage nicht vorhersagen.

Für 2027 und die Folgejahre erklärte die Stadt dennoch ihre grundsätzliche Bereitschaft zum Ausgleich, vorbehaltlich der Zusagen der Landkreise Würzburg und Main-Spessart. Rechnerisch zahlt sie für 2026 damit etwa 777 Euro je Gebärender aus der Stadt (403.000 Euro geteilt durch 519 Fälle aus 2024), und zwar für eine Leistung, die sie selbst nicht zu ihren Pflichten zählt.

Kritik

Wer eine Aufgabe ausdrücklich beim Freistaat und beim Klinikträger verortet, sollte nicht zum Dauerzahler werden, nur weil sonst die Schließung droht. Die Zusage für 2027 und folgende Jahre hat weder Enddatum noch Obergrenze, und das Defizit soll nach Einschätzung der Verwaltung selbst vielleicht nie auf null sinken. Die Stadt hätte ihre Zahlung auf ein klar befristetes Übergangsjahr beschränken und im Gegenzug verbindliche Zielwerte für Geburten und Defizit verlangen müssen. Zugleich sollte sie Land und Träger deutlich stärker in die Pflicht nehmen, statt freiwillig eine fremde Aufgabe zu übernehmen.

05/0500-9063/2026: Zuschuss für den Bereich der Geburtshilfe im Klinikum Würzburg Mitte, Ratsinformationssystem der Stadt Würzburg, 25. Juni 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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