Staatsbilanz

Stadt/Bielefeld/Fehlplanung

Land NRW lässt Anwohner 195.000 Euro zahlen

Bielefeld beschloss den nötigen Plan 20 Monate zu spät, nun zahlt das Land bei zehn Straßenprojekten nicht und Anwohner 195.000 Euro

Was ist passiert?

In Nordrhein-Westfalen müssen Gemeinden nach einem Straßenausbau grundsätzlich Beiträge von den Anliegern erheben. Das Land kann diese Beiträge jedoch auf Antrag übernehmen, und Bielefeld nutzt das nach eigener Aussage in allen möglichen Fällen. Für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2021 beschlossen wurden, gilt dabei eine zusätzliche Bedingung: Sie müssen vorher in einem vom Rat beschlossenen Straßen- und Wegekonzept stehen.

Bielefeld beschloss sein Konzept am 15. September 2022, also gut 20 Monate nach diesem Stichtag. Für kleinere Vorhaben wie reine Beleuchtungsprojekte fasst die Stadt zudem aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung keinen eigenen Beschluss. Die NRW.BANK, die für das Land entscheidet, stellt in solchen Fällen seit Kurzem auf den Haushaltsbeschluss des Jahres der Auftragsvergabe ab. Für sieben Maßnahmen war das der 9. Dezember 2021, lange vor dem Konzept. Bei zwei Kanalbauten lag die Ausschreibungsentscheidung ebenfalls vor dem 15. September 2022. Ein Antrag für die Beleuchtung am Tuchtkamp (5.262,31 Euro) wurde bereits abgelehnt. Ein weiterer Fall ist nur zum Teil betroffen, weil gebaut wurde, was das Konzept nicht vorsah: eine längere Strecke.

Die Verwaltung hält die Entwicklung für nicht absehbar, weil die NRW.BANK ihre Praxis geändert habe. Bis Mitte 2025 habe sie das Datum der Auftragsvergabe akzeptiert und gezahlt. Das Rechtsamt sieht keine Aussicht auf Erfolg, wenn die Stadt gegen die Ablehnung klagt.

Die Folge: Für acht Beleuchtungen (geschätzt 85.000 Euro) und zwei Regenwasserkanäle (geschätzt 110.000 Euro) bleiben ca. 195.000 Euro an den Anliegern hängen. Das sind im Schnitt rund 19.500 Euro je Maßnahme (195.000 geteilt durch zehn). Für die Normannenstraße sollen schon 2026 Beiträge von 17.877,33 Euro erhoben werden, weil sonst Verjährung droht. Die übrigen Maßnahmen sollen bis 2029 folgen. Ein Verzicht ist der Stadt laut Vorlage verboten.

Kritik

Das Land verlangt seit 2021 ein Straßen- und Wegekonzept, die Stadt beschloss es erst im September 2022. Genau diese Lücke kostet nun die Anlieger rund 195.000 Euro, obwohl das politische Ziel gerade ihre Entlastung ist. Wer Förderanträge jahrelang auf eine Verwaltungspraxis stützt, die er nicht abgesichert hat, darf sich über eine geänderte Auslegung nicht wundern. Das Konzept hätte vor den Aufträgen stehen müssen, dann hätte kein Anlieger zahlen müssen.

1780/2025-2030: Abrechnung nach § 8 KAG NRW, Ratsinformationssystem der Stadt Bielefeld, 22. September 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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