16.000 Euro für ein Boule-Feld im Unkraut
In Bochum-Nord sollen zehn Jahre Pflege 16.000 Euro kosten, obwohl niemand gezählt hat, ob das zugewucherte Boule-Feld überhaupt genutzt wird
Was ist passiert?
Oberhalb des Rottmannteichs, an der Böckenbergstraße im Norden von Bochum, liegt ein Landschaftsschutzgebiet. Dort sollte ein zusätzliches Freizeit- und Bewegungsangebot für die Bevölkerung entstehen. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wünschte sich dafür eine Bouleanlage und bezahlte sie aus bezirklichen Mitteln. Nur an eines dachte offenbar niemand: Wer die Anlage später pflegen soll. Unterhaltungsmittel wurden beim Bau nicht eingeplant.
Die Folgen zeigten sich schnell. Die Spielfläche ist immer wieder von Aufwuchs und Unkraut überzogen und lässt sich zeitweise gar nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Ein Bürger wies mit einer Anregung nach der Gemeindeordnung darauf hin und forderte einen regelmäßigen Pflegeplan. Die Verwaltung stellte fest, dass der Technische Betrieb die Pflege mit seinem Personal und seinen Mitteln nicht leisten kann. Auch zusätzliche Sichtkontrollen bei den ohnehin üblichen Kontrollfahrten ersetzen keine Pflegearbeiten.
Bemerkenswert ist die Einschätzung zur Nutzung. Gezählt wurde sie nicht. Die Verwaltung schließt aus dem Zustand der Fläche, dass dort kaum gespielt wird, denn bei mehr Betrieb wäre der Bewuchs deutlich geringer. Auch eigene Pflege durch Spielende findet offenbar nicht statt.
Nun soll ein Fachunternehmen die Fläche aufarbeiten, wofür die Verwaltung etwa 1.600 Euro jährlich veranschlagt. Die Bezirksvertretung soll diese 1.600 Euro bereitstellen. Hochgerechnet auf zehn Jahre wären das 16.000 Euro (10 mal 1.600 Euro) für ein Spielfeld, dessen Nutzung bisher niemand belegen kann. Im Herbst 2027 will man prüfen, ob es einen Bedarf gibt. Bleibt die Nutzung aus, soll über den Rückbau beraten werden, dessen Kosten die Vorlage nicht nennt.
Kritik
Wer eine Anlage bestellt, muss ihre Pflege gleich mitbezahlen, sonst wird aus dem Freizeitangebot ein Unkrautfeld. Vor dem Bau hätte der Bedarf geprüft werden müssen, etwa bei Boulevereinen oder Nachbarschaften, die sich um das Feld kümmern. Nun fließt Geld in eine Fläche, deren Nutzung nicht einmal gezählt wurde, und der Rückbau steht schon als Möglichkeit im Raum. Die Bezirksvertretung sollte vor jeder weiteren Zahlung klären, wer die Anlage tatsächlich nutzt und pflegt.
20262191: Anregung nach GO NRW § 24, Bouleanlage, Ratsinformationssystem der Stadt Bochum, 3. November 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.