Agrarministerium vermisst 3,4 Millionen Euro nicht
Von 12 Mio. Euro, die Länder an Agrarförderung zurückholten, kamen 3,4 Mio. nie beim Bund an. Das Ministerium sah nie aufs Konto
Was ist passiert?
Ob Aufforstung nach Borkenkäferbefall oder Hilfe für Agrarbetriebe: Über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) fördern die Länder Land- und Forstwirtschaft. Der Bund trägt bei der Agrarstruktur 60 Prozent der Kosten, im Bundeshaushalt 2023 standen dafür 1,13 Mrd. Euro bereit. Fordert ein Land Fördergeld zurück, weil es falsch verwendet wurde, muss es den Bundesanteil samt Zinsen an die Bundeskasse überweisen. Wer zu spät zahlt, schuldet 5 Prozent über dem Basiszins.
Soweit die Theorie. Für 2023 meldeten die Länder dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Rückzahlungen von rund 12 Mio. Euro. Auf dem eigens dafür eingerichteten Konto der Bundeskasse gingen aber nur 8,6 Mio. Euro ein. Wo die übrigen 3,4 Mio. Euro geblieben waren, war bei der Prüfung des Bundesrechnungshofs offen. Damit fehlte mehr als jeder vierte gemeldete Euro (3,4 von 12 Mio. Euro). Allein auf Brandenburg und Berlin entfielen 3,04 Mio. Euro. Berlin hatte 633.364 Euro gemeldet und nichts auf das Konto gezahlt, Brandenburg von 2,78 Mio. Euro nur 369.942 Euro. Rheinland-Pfalz meldete 257.413 Euro, angekommen sind 647 Euro. Schon 2022 entfielen 80 Prozent der offenen Zahlungen auf Brandenburg.
Auch anderswo hakte es. Baden-Württemberg meldete drei Quartale lang 0 Euro, obwohl bei der Landeskasse seit Jahresbeginn Rückzahlungen eingingen. Im Ministerium fragte niemand nach. Bayern buchte Rückzahlungen ohne Rechtsgrundlage auf sein eigenes Ausgabenkonto, wo sie erneut abgerufen werden konnten.
Dabei hätte das Ministerium die Eingänge auf dem Bundeskonto taggenau auswerten können. Es tat es nicht. Die Lücke erklärte es später damit, dass Berlin und Brandenburg auf ein falsches Konto und teils zu spät überwiesen hätten. Ohnehin habe man keinen Einblick in die Buchhaltung der Länder und müsse den Angaben vertrauen. Künftig soll das Konto regelmäßig kontrolliert werden. Der Bundesrechnungshof nennt die Rückzahlungen ein Dauerthema, bemängelt wurden sie schon bei früheren Prüfungen.
Kritik
Wer jedes Jahr fast eine Milliarde Euro verteilt, muss zumindest nachsehen, ob zurückgefordertes Geld auch ankommt. Ein Blick auf das eigene Konto hätte genügt, um die Lücke bei Brandenburg und Berlin oder die monatelange Funkstille aus Baden-Württemberg zu bemerken. Stattdessen nahm das Ministerium Meldungen hin, die nicht zum Kontostand passten, und machte keine Zinsen für verspätete Zahlungen geltend. Die nun zugesagte regelmäßige Kontrolle ist das Mindeste und hätte längst selbstverständlich sein müssen.
Mittelverwendung auf der Grundlage des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“: Schwerpunkt: Förderung des Waldumbaus, Bundesrechnungshof, 6. Mai 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.