Doppelte Förderung für Hausumbau bleibt ungeprüft
Rund 10,7 Mio. Euro im Jahr: Das Bundesfinanzministerium prüft nicht, ob Hausbesitzer für ihren Umbau doppelt Staatsgeld kassieren
Was ist passiert?
Wer mit staatlichen Zulagen fürs Alter spart, darf das Riester-Guthaben auch in die eigenen vier Wände stecken. Lange ging das bei Modernisierungen nur für den barrierefreien Umbau, seit 2024 auch für energetische Sanierungen. Über die Freigabe entscheidet die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund und zugleich Teil der Finanzverwaltung. Die Regel klingt streng: Wer „Wohn-Riester“-Geld entnimmt, darf für dieselbe Maßnahme weder Zuschüsse von KfW oder BAFA noch Steuerermäßigungen beanspruchen. Das muss er schriftlich bestätigen.
Nur schaut niemand nach, ob die Unterschrift stimmt. Die ZfA tauscht weder mit den Finanzämtern noch mit KfW und BAFA Daten aus. Also hat der Bundesrechnungshof selbst abgeglichen. Bei der Hälfte der Riester-geförderten Umbauten fanden sich Überschneidungen mit KfW-Daten, die auf doppelte Förderung hindeuten.
Für einen typischen Sparer setzten die Prüfer 7.390 Euro an Zulagen aus 16 Jahren an, die in solchen Fällen zurückzuzahlen wären. Bei 119 betroffenen Verträgen im Jahr ergab das für 2023 rund 0,9 Mio. Euro. Dann kamen die Sanierungen hinzu: 2024 gab es dafür 2.527 Anträge, siebenmal so viele wie für Umbauten. Mit der gleichen Quote von 50 Prozent wären das 1.444 Fälle und rund 10,7 Mio. Euro (1.444 × 7.390 Euro), etwa zwölfmal so viel wie im Jahr davor. Die Quote stammt allerdings aus den Umbaufällen, ihre Übertragung ist eine grobe Hochrechnung.
Das Bundesfinanzministerium winkt ab. Die Bestätigung der Antragsteller schließe Doppelförderung aus, ein Datenaustausch koste mehr, als er bringe. Wie hoch das Risiko eigentlich ist, könne man aber nicht einschätzen. Eine Abwägung von Kosten und Nutzen, bei der eine Seite fehlt. Dazu kommt: Die Bestätigung wird abgegeben, bevor beim Finanzamt Steuerermäßigungen beantragt werden. Dieselben Kosten lassen sich danach dort erneut geltend machen. Genau solche Fälle haben die Prüfer gefunden.
Kritik
Ein Förderverbot, dessen Einhaltung niemand kontrolliert, ist eine Einladung zum Mitnehmen. Wenn schon bei einer kleinen Stichprobe jeder zweite Fall auffällt, darf das Bundesfinanzministerium nicht mit Bürokratiekosten argumentieren, die es dem Schaden gar nicht gegenüberstellen kann. Die ZfA gehört selbst zur Finanzverwaltung, ein Datenabgleich mit den Finanzämtern wäre also das Mindeste. Gerade weil die Antragszahlen seit 2024 steil steigen, muss der Abgleich jetzt kommen und nicht erst, wenn sich der Schaden vervielfacht hat.
Umsetzung von Mehrfachförderungsverboten bei der Einkommensbesteuerung - Teil 3: Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, Bundesrechnungshof, 23. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.