Amt des Bundespräsidenten mietet teuren Neubau
Das Amt des Bundespräsidenten zahlt in Berlin 16 Millionen Euro Miete im Jahr, weil es ein fertiges Haus wegen einer nie begonnenen Baustelle absagte
Was ist passiert?
Schloss Bellevue, der Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten, und das Verwaltungsgebäude daneben sollen grundlegend saniert werden. Weil das nicht im laufenden Betrieb geht, beschloss das Bundespräsidialamt 2017, mit rund 250 Beschäftigten für die Bauzeit in ein Ausweichquartier zu ziehen. Veranschlagt sind acht Jahre.
Die Suche zog sich. Mehr als 30 Angebote holte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ab 2018 ein. Ende 2018 fand sich tatsächlich ein Gebäude in Berlin-Tiergarten mit 10.755 Quadratmetern, das Präsidialamt, Bundeskriminalamt und Bundespolizei als sehr geeignet einstuften. Im Mai 2019 lag bereits ein Mietvertragsentwurf vor. Dann erfuhr das Amt, dass ein Bundesministerium nebenan ab 2024 bauen wollte, rund 15 Meter entfernt. Lärm und Schmutz neben dem Staatsoberhaupt seien kaum zu vermitteln, hieß es intern. Im September 2019 sagte das Amt ab. Im Juli 2024 hatte die gefürchtete Großbaustelle noch nicht begonnen, das Gebäude nutzte inzwischen eine andere Bundesbehörde.
Statt des fertigen Hauses ließ die BImA nun auf einem bundeseigenen Grundstück einen Neubau errichten, den das Amt als Erstmieter bezieht. Einen strukturierten Vergleich der Möglichkeiten gab es vorher nicht. Die spätere Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der BImA verglich nur Varianten dieses einen Neubaus miteinander. 2021 verpflichtete sich das Amt auf eine Jahresmiete von voraussichtlich 13 Millionen Euro, Übergabe Anfang 2025. Ein Jahr später stimmte es einem zusätzlichen Annexbau zu. Eingeplant sind nun 16 Millionen Euro Miete jährlich, also 3 Millionen Euro mehr, dazu 2 Millionen Euro für die Bewirtschaftung. Das sind rund 43.800 Euro Miete pro Tag (16 Mio. Euro geteilt durch 365). Sollte die Sanierung wie veranschlagt acht Jahre dauern, kämen rechnerisch 128 Millionen Euro Miete zusammen.
Übergeben wurde das Haus erst im Juni 2026, eingezogen ist das Amt im Juli. Ein unterschriebener Mietvertrag lag dem Bundesrechnungshof bis zuletzt nicht vor. Das Amt hält die Absage an das Bestandsgebäude auch im Rückblick für richtig. Ob die gewählte Lösung wirtschaftlich ist, bleibt nach Feststellung des Rechnungshofs offen.
Kritik
Das Bundespräsidialamt hat ein geeignetes, bezugsbereites Gebäude wegen einer Baustelle aufgegeben, die bis heute nicht begonnen hat, und keinen Plan B gegen das Risiko gestellt, das es damit selbst einging. Wer eine Miete in zweistelliger Millionenhöhe jährlich zusagt, muss vorher alle Varianten nüchtern durchrechnen, auch eine Teilunterbringung oder ein zu großes Gebäude mit Leerstand. Dass das Amt nach der Grundsatzentscheidung noch einen Anbau bestellte, der die Miete um 3 Millionen Euro im Jahr erhöht, zeigt, wie wenig die Kosten bei den Entscheidungen zählten. Am Ende bezahlt der Steuerzahler eine teurere und spätere Lösung, deren Wirtschaftlichkeit niemand belegen kann.
Anmietung einer Ausweichliegenschaft für das Bundespräsidialamt und den Bundespräsidenten, Bundesrechnungshof, 23. Juli 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.