Arbeitsagentur vergisst Eltern kleiner Kinder
Bundesweit hörte eine Mutter mit Stütze sieben Jahre nichts vom Amt, in drei von vier geprüften Fällen fehlte die Hilfe bei der Jobsuche
Was ist passiert?
Wer Leistungen nach dem SGB II bezieht, muss grundsätzlich jede Arbeit annehmen. Eine Ausnahme gilt für Eltern kleiner Kinder. Solange das jüngste Kind unter drei Jahren ist, darf sich ein Elternteil darauf berufen, dass Arbeit die Erziehung gefährden würde. Die Jobcenter vermerken das im System mit „§ 10 SGB II“, die Person gilt dann nicht als arbeitslos. Beraten werden soll sie trotzdem, damit der Wiedereinstieg vorbereitet ist, wenn das Kind betreut wird.
In der Praxis lief es anders. Der Bundesrechnungshof prüfte 234 zufällig ausgewählte Fälle aus 149 Jobcentern, in denen das jüngste Kind bereits mindestens dreieinhalb Jahre alt war. In 176 Fällen fand er Mängel, also in drei von vier. 130 Eltern trugen das Kennzeichen noch immer, mehr als die Hälfte. In 204 Fällen hatte das Jobcenter während der Kennzeichnung keinen einzigen Vermittlungsvorschlag gemacht.
Wie lange Funkstille herrschen konnte, zeigt der Fall einer Mutter von Zwillingen, geboren im März 2019. Das letzte Beratungsgespräch vor der Geburt hatte im Januar 2015 stattgefunden, das nächste im Mai 2022. Dazwischen lagen gut sieben Jahre ohne Gespräch. Das Kennzeichen war im System vom Mai 2015 bis März 2025 eingetragen, für fast zehn Jahre. In einem anderen Fall meldete sich das Jobcenter erstmals nach der Geburt, als das Kind schon drei Jahre alt war.
Auch wo Gespräche verbucht waren, hatten nicht immer welche stattgefunden. Die Prüfer stießen auf Beratungsvermerke für Nachrichten auf dem Anrufbeantworter und für Posteingänge. Und selbst nach Ende der Kennzeichnung hatten 86 von 101 Eltern noch keinen Vermittlungsvorschlag erhalten.
Das Arbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit erkannten die Feststellungen grundsätzlich an und kündigten zahlreiche Verbesserungen an. Ob sie greifen, war zum Stand Juli 2025 offen.
Kritik
Die Ausnahme für Eltern kleiner Kinder ist berechtigt, ein Freibrief für jahrelanges Nichtstun der Verwaltung ist sie nicht. Wer Leistungen zahlt, muss den Kontakt halten und den Wiedereinstieg rechtzeitig vorbereiten, spätestens ein halbes Jahr vor dem dritten Geburtstag des Kindes. Ein Kennzeichen, das einfach weiterläuft, verlängert den Leistungsbezug auf Kosten der Steuerzahler und nimmt den Familien Chancen. Die Bundesagentur muss feste Gesprächsrhythmen vorgeben und kontrollieren, ob ihre Jobcenter sie einhalten.
Unzumutbarkeit wegen Kindererziehung gemäß § 10 SGB II, Bundesrechnungshof, 2. Juli 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.