Arbeitsamt zahlt oft ohne zweiten Blick
Die bundesweite Arbeitsagentur zahlte 2024 rund 45 Milliarden Euro aus, doch etwa jede 15. Zahlung war fehlerhaft
Was ist passiert?
Die Bundesagentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld. Sie finanziert sich überwiegend aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, und reicht das Geld nicht, sichert der Bund ihre Zahlungsfähigkeit. 2024 gab sie 45,21 Mrd. Euro aus, verteilt auf rund 26,8 Millionen Buchungen. Für jede muss ein Beleg vorliegen, bei vielen Zahlungen muss außerdem eine zweite Person beteiligt sein. So sehen es zumindest die Regeln vor.
Der Bundesrechnungshof hat 557 dieser Buchungen per Stichprobe geprüft. 36 waren zu beanstanden, eine Fehlerquote von 6,5 Prozent. Das ist ungefähr jede 15. Buchung (100 geteilt durch 6,5). Hochgerechnet waren 1,2 bis 2,3 Millionen Buchungen fehlerhaft. Im Vorjahr lag die Quote noch bei 6,1 Prozent.
Der Hauptgrund ist seit Langem bekannt. Das Zahlungsprogramm COLIBRI prüft nicht vollständig, ob eine zweite Person beteiligt war. Eine interne Weisung sollte diese Lücke schließen, wurde aber oft ignoriert: Von 27 Beanstandungen bei Zahlungen an Leistungsberechtigte betrafen 19 die fehlende Zweitprüfung. Die technische Lösung hatte die Bundesagentur bis Ende 2025 zugesagt. Wegen „vorrangiger Anforderungen“ soll sie nun bis zum 19. Januar 2026 kommen, nach Darstellung der Behörde eine nur unwesentliche Verzögerung.
In der eigenen Verwaltung fiel die Bilanz noch schlechter aus. Bei den Verwaltungsausgaben war fast jede sechste Buchung fehlerhaft (8 von 46). Beschäftigte rechneten Fahrten mit dem Privatwagen über eine Dauergenehmigung ab, die für diese Reisen gar nicht galt. Sie erhielten 0,30 statt 0,20 Euro je Kilometer und damit die Hälfte mehr als zulässig.
Den Tiefpunkt lieferte ein Probelauf im Personalbereich. Von 47 Buchungen zu Gehältern, Bezügen und Fürsorgeleistungen konnte die Bundesagentur keine einzige vollständig belegen. Es fehlten Kassenanordnungen, Beschaffungsvermerke und Entgeltbescheinigungen.
Dazu passt der Umgang mit der Eingliederungsrücklage, die um 2,1 Mio. Euro zu niedrig ausfiel. Die Bundesagentur räumte den Fehler ein, wollte ihn aber nicht korrigieren, weil die Bücher bereits geschlossen seien.
Kritik
Wer jährlich über 45 Mrd. Euro auszahlt, darf sich bei der einfachsten Kontrolle, dem zweiten Blick auf eine Zahlung, nicht auf eine Software vertrösten, die erst Jahre später kommen soll. Die Bundesagentur hätte längst organisatorisch dafür sorgen müssen, dass ihre eigenen Weisungen eingehalten werden. Dass Reisekosten über unzulässige Kilometersätze erstattet werden und keine einzige geprüfte Personalbuchung vollständig belegt ist, zeigt eine Behörde, die ihre Ausgaben nicht im Griff hat. Am Ende tragen Beitragszahler und notfalls der Bund das Risiko solcher Nachlässigkeit.
Jahresrechnung und ordnungsgemäße Belegung der Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für das Haushaltsjahr 2024, Bundesrechnungshof, 28. August 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.