Bahngeld für Konzert in der Philharmonie
Das Bundesverkehrsministerium zahlte 8,1 Millionen Euro aus dem Geld für Bahnhöfe für Konzerte und Skulpturen, 7 Konzerte nicht im Bahnhof
Was ist passiert?
Der Bund hält im Haushalt einen eigenen Titel bereit, um Bahnhöfe attraktiver und barrierefrei zu machen. Das Geld ist als Investition in die Schienenwege gedacht, also für Bau, Ausbau und Ersatz. Zuständig für die Bahnhöfe ist die DB InfraGO AG, eine Tochter der Deutschen Bahn mit rund 5.400 Verkehrsstationen und 670 Empfangsgebäuden.
Aus genau diesem Titel bezahlte das Bundesverkehrsministerium von 2019 bis 2024 das Förderprojekt „Station to Station“. Gefördert wurden damit Konzerte und Skulpturen. Sie sollten die Aufenthaltsqualität steigern, neue Kundengruppen in die Züge locken und ganz nebenbei zur Klima- und Verkehrswende beitragen. Bis Ende 2024 flossen 8,1 Mio. Euro in 18 Konzerte und 3 Skulpturen. Rechnerisch kostete damit jeder Auftritt und jedes Kunstwerk im Schnitt rund 386.000 Euro (8,1 Mio. Euro geteilt durch 21).
Dass Kunst keine Investition in Schienenwege ist, hatte das Ministerium selbst erkannt. Verbucht wurde trotzdem Jahr für Jahr im Investitionstitel. Der Haushaltsausschuss habe das 2018 nun einmal so beschlossen, hieß es zur Erklärung. Die Haushaltsentwürfe ab 2020 stellte allerdings das Ministerium selbst auf.
Bemerkenswert ist auch, wo gespielt wurde. Laut Zuwendungsbescheid sollten die Konzerte im Bahnhof stattfinden. Sieben der 18 Konzerte fanden jedoch in Kurhäusern, Festsälen und Konzerthäusern statt, das letzte im September 2024 in der Berliner Philharmonie. Die DB InfraGO verwies auf die akustischen Anforderungen. Das Ministerium nannte die Vorgabe „im Bahnhof“ eine „Unschärfe“, schließlich sei das Publikum an den Bahnhöfen angesprochen worden. Eine Rückforderung hielt es für nicht gerechtfertigt. Ob das Projekt überhaupt etwas zur Verkehrswende beigetragen hat, ließ es offen. Der Bundesrechnungshof hielt seine Kritik im Dezember 2025 vollumfänglich aufrecht.
Kritik
Ein Topf für Investitionen in Bahnhöfe ist kein Kulturfonds, und die 8,1 Mio. Euro für Konzerte und Skulpturen haben die Schienenwege um keinen Meter verbessert. Das Ministerium wusste, dass die Ausgaben nicht investiv waren, und hätte spätestens mit dem Haushaltsentwurf 2020 für eine korrekte Veranschlagung sorgen müssen. Konzerte in der Philharmonie als Bahnhofsförderung abzurechnen und die eigene Vorgabe nachträglich zur Unschärfe zu erklären, ist dreist. Das Geld für die sieben Konzerte außerhalb der Bahnhöfe muss zurückgefordert werden.
Bemerkungen 2025: BMV förderte Konzerte und Skulpturen mit Mitteln der Schienenverkehrsinfrastruktur (Nr. 10), Bundesrechnungshof, 10. Dezember 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.