Bürgergeld ohne Blick auf den Lohnzettel
Der Bund zahlt Bürgergeld an Menschen mit Job, doch vier Jobcenter in vier Ländern prüften den Lohn in 105 von 172 Fällen fehlerhaft
Was ist passiert?
Wer Bürgergeld bezieht und nebenher arbeitet, bekommt nur die Differenz. Das Jobcenter muss also wissen, wie viel Lohn tatsächlich auf dem Konto landet, und es braucht dafür Lohnabrechnungen und Kontoauszüge. Das Geld für das Bürgergeld kommt vom Bund. Bei den Jobcentern in kommunaler Trägerschaft liegt die Aufsicht allerdings bei den Ländern. Der Bundesrechnungshof hatte die Einkommensanrechnung dort zuletzt 2012 geprüft und Mängel gefunden. Zwölf Jahre später, im Herbst 2024, sah er bei vier dieser Jobcenter erneut nach.
Das Ergebnis fiel kaum besser aus. Von 172 Akten waren 105 fehlerhaft, das sind 61,1 Prozent. In 69 Fällen fehlte ein aktueller Beleg darüber, wann und ob der Lohn überhaupt gezahlt worden war. Unterlagen forderten die Jobcenter oft ein einziges Mal an und warteten dann ab. Ein Jobcenter verlangte die Lohnnachweise für Juli bis Dezember 2023 erst im August 2024, also gut sieben Monate nach Ende des Zeitraums. Bis zur Prüfung waren sie nicht eingegangen.
Besonders heikel sind vorläufige Bewilligungen. Entscheidet das Jobcenter nicht innerhalb eines Jahres abschließend, gilt die vorläufige Zahlung als endgültig. Wurde zu viel gezahlt, ist das Geld dann nicht mehr zurückzuholen. In 39 von 123 vorläufigen Fällen, also rund jedem dritten, stand die abschließende Entscheidung noch aus. In zehn davon lagen alle nötigen Unterlagen bereits vollständig vor. Umgekehrt bewilligten die Jobcenter 16 Mal vorläufig, obwohl das Einkommen jeden Monat gleich hoch war.
Die Fehler wirken in beide Richtungen. Bei den Absetzbeträgen lief es zulasten der Betroffenen: In 15 von 20 Fällen mit entsprechenden Angaben wurden sie nicht oder falsch berücksichtigt. Eine Schadenssumme nennt der Bundesrechnungshof nicht. Ein Landesministerium bestreitet für sein Beispiel jeden Vermögensschaden und verweist auf Personalmangel. Zwei der vier Landesministerien äußerten sich gar nicht. Das Bundesarbeitsministerium teilt die meisten Befunde, sieht die Umsetzung aber bei den Jobcentern und die Aufsicht bei den Ländern.
Kritik
Wer Bundesgeld auszahlt, muss nachhalten, wofür es gezahlt wird. Fristen einfach verstreichen zu lassen, obwohl die Unterlagen in der Akte liegen, verschenkt mögliche Rückforderungen ohne Not. Die Versäumnisse benachteiligen zugleich die Leistungsbezieher, wenn ihnen zustehende Abzüge unter den Tisch fallen. Bund und Länder dürfen sich die Verantwortung nicht gegenseitig zuschieben, sondern müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die nächste Prüfung nicht wieder zwölf Jahre später dieselben Mängel findet.
Berücksichtigung von Erwerbseinkommen durch Jobcenter in zugelassener kommunaler Trägerschaft, Bundesrechnungshof, 3. Dezember 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.