Bürgergeld: Rückzahlung nach Wunsch
In Jobcentern in ganz Deutschland zahlten Bürgergeld-Empfänger zu viel Erhaltenes nach Wunsch zurück, teils 3,23 statt 30,90 Euro im Monat
Was ist passiert?
Bürgergeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Fließt im laufenden Monat ein höherer Lohn zu oder wird ein Umzug zu spät gemeldet, ist schnell zu viel überwiesen. Dieses Geld des Bundes muss zurück, am einfachsten per Aufrechnung: Das Jobcenter behält einen Teil der laufenden Leistung ein. Die Höhe ist seit August 2016 gesetzlich festgelegt, je nach Forderung 10 oder 30 Prozent des Regelbedarfs, zusammen nie mehr als 30 Prozent. Spielraum gibt es dabei nicht.
Der Bundesrechnungshof zog aus rund 488.000 Aufrechnungsbuchungen vom Februar 2022 eine Stichprobe und prüfte 335 Fälle in 144 Jobcentern. In 170 davon lief etwas schief.
In 28 Fällen lag vorwerfbares Verhalten vor, etwa eine verletzte Mitteilungspflicht, trotzdem setzten die Jobcenter 10 statt 30 Prozent an. In 34 weiteren Fällen bestimmten die Betroffenen den Betrag gleich selbst. Ein Fragebogen der Bundesagentur für Arbeit fragt nach der gewünschten Rate, und genau diese landete im Bescheid. Die Raten reichten von 3,23 bis 65 Euro. Schon beim niedrigsten Regelbedarf in diesen Fällen, 309 Euro, hätten 10 Prozent 30,90 Euro ergeben, fast das Zehnfache der kleinsten Rate. Weil eine Aufrechnung höchstens drei Jahre läuft, kommen bei 3,23 Euro im Monat am Ende 116,28 Euro zurück (36 × 3,23 Euro).
Die Fehler gingen auch zulasten der Leistungsbezieher. In 14 Prozent der Fälle wurde Geld ohne schriftlichen oder mit unverständlichem Bescheid einbehalten. Ein Jobcenter ließ vier Aufrechnungen zu je 10 Prozent gleichzeitig laufen. Solche Eingriffe sind rechtswidrig und können Nachzahlungen nach sich ziehen.
Bundesarbeitsministerium und Bundesagentur verwiesen auf die Pandemie und die damalige Arbeitslast. Der Rechnungshof ließ das nicht gelten. Zugesagt sind eine automatische Berechnung im IT-Verfahren, ein neuer Fragebogen und mehr Fachaufsicht. Bis Oktober 2025 sollte die Bundesagentur über den Stand berichten.
Kritik
Wenn jeder zweite Fall falsch bearbeitet wird, ist das kein Ausrutscher, sondern ein Systemfehler. Ein gesetzlich fester Prozentsatz hätte von Anfang an automatisch berechnet werden müssen, statt ihn von Hand oder nach Wunsch der Schuldner festzulegen. So verzichtet der Bund auf Geld, das ihm zusteht, und riskiert zugleich Nachzahlungen für rechtswidrige Einbehalte. Die Bundesagentur muss die zugesagten Änderungen zügig umsetzen und die Aufrechnung dauerhaft in die Fachaufsicht aufnehmen.
Aufrechnung gegen Ansprüche von leistungsberechtigten Personen, Bundesrechnungshof, 12. Januar 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.