Bund fördert Firmenrenten, die ohnehin Pflicht sind
Bundesweit verzichtet der Bund jährlich auf 200 Mio. Euro Steuern für Zusatzrenten von Geringverdienern, die Arbeitgeber meist ohnehin zahlen müssen
Was ist passiert?
Wer wenig verdient, hat selten Geld übrig, um fürs Alter vorzusorgen. Seit 2018 hilft der Staat hier nach: Zahlt ein Arbeitgeber für Beschäftigte mit höchstens 2.575 Euro Monatseinkommen zusätzlich Beiträge in eine Betriebsrente, darf er bis zu 288 Euro je Person und Jahr von der abzuführenden Lohnsteuer abziehen. So sollte die Betriebsrente endlich auch bei Geringverdienern ankommen.
Angekommen ist vor allem die Rechnung. 2023 behielten Arbeitgeber auf diesem Weg 200 Mio. Euro Lohnsteuer ein. Genutzt wird der Förderbetrag von knapp 5 Prozent aller Arbeitgeber, am eifrigsten vom öffentlichen Dienst. Im privaten Niedriglohnsektor, für den er gedacht war, spielt er kaum eine Rolle. Erreicht wurden rund eine Million Beschäftigte, knapp 14 Prozent aller Geringverdiener. Die Verbreitung der Betriebsrente stieg seit 2018 kaum. Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofs waren die meisten begünstigten Arbeitgeber ohnehin per Tarifvertrag verpflichtet, eine Betriebsrente anzubieten. Teils floss das Geld auch in Aufstockungen von Verträgen, die schon vor 2018 bestanden. Die Finanzämter prüfen das selten, meist nur stichprobenartig. Rechnerisch kostet jeder erreichte Arbeitnehmer den Staat rund 200 Euro im Jahr (200 Mio. Euro geteilt durch eine Million), auch wenn sein Arbeitgeber die Betriebsrente sowieso hätte zahlen müssen.
Das Bundesfinanzministerium verteidigt die Regelung als verwaltungsarm. Bis Ende 2023 hätte es dem Bundestag eine Evaluierung vorlegen müssen. Die blieb aus. Eine Bewertung ergebe erst Sinn, wenn die Förderung länger unverändert bestehe, so das Ministerium. Unverändert soll sie aber gerade nicht bleiben: Der Höchstbetrag soll von 288 auf 360 Euro steigen, die Einkommensgrenze dynamisiert werden. Das kostet weitere 150 Mio. Euro pro Jahr, zusammen also 350 Mio. Euro jährlich, ein Plus von 75 Prozent. Laut Rechnungshof setzt das Ministerium in einem Zwischenbericht auf einen „weiteren Schub“ und will eine vorherige Evaluierung vermeiden, weil sie ein „falsches Bild abgeben“ könnte.
Kritik
Eine Förderung, die vor allem Arbeitgeber belohnt, die ohnehin zahlen müssen, verfehlt ihren Zweck und kostet trotzdem 200 Mio. Euro im Jahr. Statt die gesetzlich verlangte Evaluierung vorzulegen, will das Bundesfinanzministerium das Programm um 150 Mio. Euro jährlich ausbauen und die Bewertung gerade deshalb meiden, weil sie unbequem ausfallen könnte. Zuerst gehört die Wirkung auf den Prüfstand, dann wird über Geld entschieden. Bestätigt die Evaluierung den Befund, sollte der Förderbetrag abgeschafft und nach einem zielgenaueren Weg gesucht werden, Geringverdienern zu einer Betriebsrente zu verhelfen.
Förderziele zur betrieblichen Altersversorgung verfehlt - aber Ausweitung ohne Evaluierung geplant, Bundesrechnungshof, 5. Mai 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.