Bund kontrolliert Steuer neuer Firmen seltener
Der Bund lässt neue Firmen in Deutschland ihre Steuer nur alle drei Monate melden, obwohl fast jede vierte ihre Steuerlast zu niedrig angab
Was ist passiert?
Wer in Deutschland ein Unternehmen gründete, musste seit 2002 in den ersten beiden Jahren jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt schicken. Der Gedanke dahinter: Scheinfirmen, die sich mit fingierten Rechnungen Vorsteuer erstatten lassen und dann spurlos verschwinden, sollten möglichst früh auffallen.
Für die Jahre 2021 bis 2026 setzte der Gesetzgeber diese Pflicht aus, um Gründern Bürokratie zu ersparen. Seitdem melden Neugründer in der Regel nur noch vierteljährlich. Ob jemand doch monatlich melden muss, hängt allein an seiner eigenen Schätzung. Wer im Fragebogen eine voraussichtliche Zahllast unter 9.000 Euro im Jahr angibt (2023 lag die Grenze bei 7.500 Euro), bleibt beim Vierteljahr. Überprüfen können die Finanzämter diese Angabe nicht. Sie müssen ihr glauben.
Wie verlässlich diese Schätzungen sind, hat der Bundesrechnungshof nachgesehen. Er prüfte 111 zufällig ausgewählte Gründungsfälle des Jahres 2023. In 24 Prozent davon, also bei rund 27 Unternehmen, lag die tatsächliche Zahllast laut Jahreserklärung über der Grenze. Die Unternehmer hatten zu niedrig geschätzt und hätten eigentlich monatlich melden müssen. Statt 24 Voranmeldungen in zwei Jahren bekam das Finanzamt nur acht. Die Zahlen lagen damit bis zu drei Monate später auf dem Tisch.
Das Bundesfinanzministerium ließ die Regelung selbst untersuchen. Gründer und Finanzämter wurden entlastet. Mehr Gründungen gab es deshalb nicht. Die Länder, das Bundeszentralamt für Steuern und die Fachleute im eigenen Haus warnten dagegen: Betrug werde später entdeckt, der Schaden wachse entsprechend. Im Januar 2026 teilte das Ministerium mit, es prüfe noch, welchem Aspekt es den Vorrang einräume.
Die Aussetzung soll Ende 2026 auslaufen. Zum Stand April 2026 war offen, ob der Bund sie verlängert.
Kritik
Eine Kontrolle, der man mit einer zu niedrigen Schätzung im Fragebogen ausweichen kann, verdient den Namen nicht. Wenn schon bei ehrlichen Gründern fast jede vierte Angabe danebenliegt, haben Betrüger erst recht leichtes Spiel. Die Ersparnis von ein paar Meldungen im Jahr wiegt wenig, wenn jeder Monat Verzögerung den Steuerschaden vergrößert. Der Bund sollte die Aussetzung Ende 2026 auslaufen lassen, statt ein bewährtes Instrument ohne Ersatz aufzugeben.
Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung in Neugründungsfällen: Teilprüfung: Aussetzung der monatlichen Übermittlungspflicht, Bundesrechnungshof, 21. April 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.