Bund prüft 5,5 Milliarden Euro nicht nach
Das Bundesministerium für Entwicklung kontrollierte vier Jahre lang keine Rechnung der GIZ zu ihren 60 größten Projekten im Ausland
Was ist passiert?
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) setzt im Auftrag des Bundes Entwicklungsprojekte in aller Welt um. Ihr größter Auftraggeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Damit die GIZ nicht mehr abrechnet, als ihr zusteht, richtete das Ministerium im April 2017 nach einer Prüfung des Bundesrechnungshofes eine eigene Prüfgruppe ein. Sieben Beschäftigte kontrollieren dort Jahres- und Schlussrechnungen.
Die Prüfgruppe sucht sich ihre Fälle selbst aus. Laut eigener Prüfungsordnung sollte sie jedes Jahr zehn Prozent der laufenden Projekte prüfen. Erreicht hat sie diese Quote nie, der Höchstwert lag 2022 bei 2,7 Prozent.
Bemerkenswert ist vor allem, wo nicht hingeschaut wurde. Zwischen 2018 und 2021 liefen 60 Projekte mit einem Auftragswert von jeweils über 45 Mio. Euro, zusammen rund 5,5 Mrd. Euro. Das waren rund 27 Prozent des Auftragswertes aller laufenden Projekte. Ausgewählt wurde keines davon. Im Schnitt blieb damit je Großprojekt ein Auftrag von gut 90 Mio. Euro ohne Kontrolle (5,5 Mrd. Euro geteilt durch 60). Die Begründung der Prüfgruppe: Große Aufträge hätten nur wenige Kostenpositionen, etwa Zuschüsse oder Finanzierungsverträge. In seiner Stellungnahme erklärte das Ministerium dagegen, große Projekte seien nie ausgeschlossen gewesen, sie seien eben nur nie ausgewählt worden. Erst ab 2024 kamen solche Aufträge per Zufall in die Auswahl.
Auch wo geprüft wurde, endete die Kontrolle früh. Stieß die Prüfgruppe auf systematische Abrechnungsfehler, zog sie finanzielle Konsequenzen nur für die Belege ihrer Stichprobe. Zahlte die GIZ Geld zurück, rechnete sie Zinsen und Zuschläge selbst aus, nachgerechnet hat das Ministerium nicht. Rückforderungen stellte es entgegen der Bundeshaushaltsordnung nicht unverzüglich zum Soll, eine vollständige Übersicht über geleistete und offene Rückzahlungen gab es nicht. Und eine von der Prüfgruppe beanstandete Pauschale für Reisekosten ohne Nachweis hatte die GIZ bis zur Prüfung nicht abgeschafft.
Das Ministerium hat inzwischen zugesagt, Zinsen künftig zu kontrollieren und die Zahlungsfrist für Rückzahlungen auf 30 Tage zu verkürzen.
Kritik
Wer Milliarden an ein bundeseigenes Unternehmen überweist, muss die Rechnungen gerade dort prüfen, wo das meiste Geld fließt. Ein gutes Viertel des Auftragsvolumens vier Jahre lang auszusparen, schafft genau den prüfungsfreien Raum, den die Prüfgruppe verhindern sollte. Systematische Fehler gehören in allen betroffenen Abrechnungen korrigiert, nicht nur in der Stichprobe. Und Zinsen, die der Schuldner selbst ausrechnet, muss der Gläubiger nachrechnen.
Beauftragung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Teil III: Die Prüfgruppe, Bundesrechnungshof, 16. Dezember 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.