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Bund verleiht Millionen und holt sie nicht zurück

Ämter für Arbeitslose liehen Hilfeempfängern 2024 bundesweit 58,1 Mio. Euro, prüften Betrag und Rückzahlung aber oft nicht, wie schon 2011

Was ist passiert?

Wer Bürgergeld bezieht und plötzlich einen defekten Herd ersetzen muss, kann beim Jobcenter ein zinsloses Darlehen bekommen. Zurückgezahlt wird es in kleinen Monatsraten, die von der Leistung einbehalten werden. Bundesweit vergaben die Jobcenter im Jahr 2024 auf diesem Weg 58,1 Mio. Euro. Das Instrument ist sinnvoll, solange jemand prüft, wofür das Geld fließt und ob es wiederkommt.

Genau daran haperte es. Der Bundesrechnungshof nahm sich 2024 in vier Jobcentern 214 zufällig ausgewählte Darlehensfälle vor. Im Fall des Herds hatte die Antragstellerin einen Bedarf von 250 bis 300 Euro genannt, ohne Angebot und ohne Kostenvoranschlag. Das Jobcenter bewilligte die vollen 300 Euro mit dem Vermerk, der Betrag liege „unter dem Richtwert“. Um welchen Richtwert es ging, war der Akte nicht zu entnehmen. Insgesamt stimmte in 27 Prozent der Fälle die Darlehenshöhe nicht.

In 23 Fällen sprang der Bund für Kosten ein, die gar nicht seine sind: Mietrückstände, Heizkostenschulden, Mietkautionen. Solche Darlehen haben die Kommunen zu tragen. Zusammen ging es um 26.999 Euro, rund 1.174 Euro je Fall (26.999 Euro geteilt durch 23).

Beim Zurückfordern sah es nicht besser aus. Von 26 Darlehensnehmern, die den Leistungsbezug bereits verlassen hatten, verlangten die Jobcenter in acht Fällen das Geld nicht sofort zurück. Wer Vermögen besaß, das sich nur nicht sofort verwerten ließ, bekam sein Darlehen in 88 Prozent der Fälle ohne Sicherheit. In 67 Prozent forderten die Jobcenter das Geld auch nach der Verwertung nicht zurück.

Überraschend ist das alles nicht. Schon 2011 und 2018 hatten die Prüfer fast dieselben Mängel festgestellt, und zwischen den beiden Prüfungen hatte sich nichts verbessert. Die Bundesagentur räumt die Fehler ein und verweist auf die hohe Belastung der Jobcenter und die komplizierte Rechtslage. Nun will sie Weisungen schärfen und die Fachaufsicht stärken. Ab Juli 2026 soll zudem eine IT-Funktion beim Abschluss eines Falls automatisch auf offene Darlehen hinweisen. Mehr als ein Jahrzehnt nach den ersten Beanstandungen soll also der Computer nachholen, was die Aufsicht bisher versäumt hat.

Kritik

Wer Steuergeld verleiht, muss es auch zurückfordern. Dass Jobcenter fällige Darlehen liegen lassen und kommunale Kosten auf den Bund buchen, ist kein Ausrutscher, sondern seit 2011 aktenkundig. Bundesarbeitsministerium und Bundesagentur hätten längst verbindliche Prüfabläufe und eine technische Kontrolle durchsetzen müssen, statt die Mängel über drei Prüfungen hinweg nur zu bedauern. Zu Unrecht vom Bund getragene Beträge gehören zurück in die Bundeskasse.

Darlehensgewährung im SGB II, Bundesrechnungshof, 20. Januar 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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