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Bund verliert Geld, weil Jobcenter nicht mahnt

In einem ungenannten Jobcenter blieb zu viel gezahlte Grundsicherung in über der Hälfte von 23 geprüften Fällen liegen, Mahnungen ruhen seit 2023

Was ist passiert?

Endet der Bezug von Leistungen nach dem SGB II, muss das Jobcenter nachrechnen: Wurde zu viel ausgezahlt, ist das Geld zurückzufordern. Bei Jobcentern in kommunaler Trägerschaft bezahlt der Bund den überwiegenden Teil dieser Leistungen, die Aufsicht führt das jeweilige Land. Der Bundesrechnungshof kontrollierte im Jahr 2024 fünf solcher Jobcenter, ohne sie namentlich zu nennen. Eines davon, im Bericht „Jobcenter D“, stach heraus.

Dort hatte die Leitung festgelegt, Erst- und Weiterbewilligungsanträge vorrangig zu bearbeiten. Rückforderungen und abschließende Festsetzungen hatten zu warten. Laut Protokoll einer Abteilungsbesprechung sollten abschließende Festsetzungen gar nicht durchgeführt werden. Das ist mehr als eine Frage der Reihenfolge. Entscheidet das Jobcenter nicht binnen eines Jahres nach Ende des Bewilligungszeitraums über vorläufig bewilligte Leistungen, gelten diese als endgültig festgesetzt. Eine Überzahlung lässt sich dann nicht mehr zurückholen.

Die Prüfer fanden das Ergebnis in den Akten. In mehr als der Hälfte der 23 geprüften Fälle des Jobcenters D waren offene Forderungen oder eingereichte Einkommensnachweise unbearbeitet geblieben. Zum Vergleich: Bei den vier übrigen Jobcentern blieben 7 von 51 vorzeitig beendeten Fällen ungeprüft, also 14 Prozent. Die Quote in Jobcenter D lag damit mehr als dreimal so hoch.

Wer eine Forderung erhalten hatte und nicht zahlte, musste ebenfalls wenig befürchten. Seit 2023 hatte das Jobcenter wegen der schwierigen Personallage das Mahnverfahren ausgesetzt. Die Meldungen des automatisierten Datenabgleichs waren von 2020 bis Anfang 2024 teilweise freiwillig zu bearbeiten. Auch nach den Hinweisen der Prüfer lief das Mahnverfahren nicht wieder an.

Wie viel Geld dem Bund dadurch entgangen ist, weiß bislang niemand. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte, es könne über seine Rechtsaufsicht nicht auf eine Beseitigung der Mängel hinwirken. Das Landesministerium erteilte Anweisungen, die dem Bundesrechnungshof nicht weit genug gehen, wies aber nicht ausdrücklich an, die Mängel umgehend abzustellen. Ein neuer Sachstandsbericht soll Klarheit bringen.

Kritik

Ein Jobcenter, das Rückforderungen planmäßig hintanstellt und Mahnungen einstellt, verschenkt Geld, das überwiegend dem Bund gehört. Personalmangel erklärt Rückstände, aber keine Weisung, abschließende Festsetzungen gar nicht erst vorzunehmen, wenn danach die Fristen ablaufen. Gerade bei knapper Besetzung hätte das Jobcenter die fristgebundenen Fälle zuerst sichern müssen. Dass der Bund zahlt, das Bundesministerium auf fehlende Befugnisse verweist und das Land nur zögerlich eingreift, darf kein Dauerzustand bleiben.

Ordnungsmäßigkeit des Fallabschlusses bei zugelassenen kommunalen Trägern im Rechtskreis des SGB II (Kontrollprüfungen 2023 und 2024), Bundesrechnungshof, 2. Juli 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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