Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fördergeld-Mitnahme

Bund verteilt 100 Milliarden ohne Bedingung

Der Bund nimmt 100 Milliarden Euro Schulden für die Länder auf, verlangt aber nicht, dass damit mehr Straßen und Schulen gebaut werden

Was ist passiert?

Per Grundgesetzänderung darf der Bund ein kreditfinanziertes Sondervermögen von bis zu 500 Mrd. Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität errichten. 100 Mrd. Euro davon, also jeder fünfte Euro (100 von 500 Mrd.), sind für Investitionen der Länder und ihrer Kommunen bestimmt. Wie das Geld fließen soll, regelt ein Ausführungsgesetz, das die Bundesregierung dem Bundestag 2025 vorlegte. Der Zweck: Der Investitionsstau bei Straßen, Schulen und anderer Infrastruktur soll schneller abgebaut werden, als es die Länder allein schaffen.

Im ersten Entwurf des Bundesfinanzministeriums stand dafür noch eine schlichte Bedingung. Das Bundesgeld durfte nur für zusätzliche Investitionen eingesetzt werden, und wer seine eigenen Ausgaben zurückfuhr, sollte zurückzahlen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlte diese Klausel. Mit ihr verschwanden das Verbot der Doppelförderung, die Vorgabe, mindestens 60 Prozent an die Kommunen weiterzugeben, und das Recht des Bundes, Geld für nicht dauerhaft nutzbare Projekte zurückzufordern. Den neun Förderbereichen wurde zudem ein „insbesondere“ vorangestellt, womit die Liste nach oben offen ist.

Was daraus folgen kann, legte der Bundesrechnungshof im September 2025 dem Haushaltsausschuss dar. Ein Land könnte Vorhaben, die es ohnehin bezahlt hätte, mit Bundesgeld finanzieren und die eigenen Mittel anderswo ausgeben. Auch Eigenanteile in anderen Bundesprogrammen ließen sich so ersetzen; aus einer Anteilsfinanzierung würde faktisch eine Vollfinanzierung durch den Bund. Einen Eigenanteil der Länder sieht das neue Gesetz ohnehin nicht vor. Zugleich entfällt die Garantie für rund 60 Mrd. Euro (60 Prozent von 100 Mrd. Euro) zugunsten der Kommunen, obwohl diese zuletzt im Schnitt 76 Prozent der öffentlichen Sachinvestitionen trugen.

Das Finanzministerium hielt dagegen, man regle bewusst nur das verfassungsrechtliche Minimum, damit die Länder das Geld flexibel und unbürokratisch nutzen könnten. Weniger Vorgaben bedeuten allerdings auch weniger Kontrolle. Zins und Tilgung zahlen künftige Steuerzahler, ob am Ende zusätzlich gebaut wird oder nicht.

Kritik

Wer 100 Mrd. Euro auf Pump an die Länder verteilt, muss sicherstellen, dass damit mehr investiert wird als ohne das Geld. Genau diese Sicherung hat die Bundesregierung aus ihrem eigenen Entwurf gestrichen. Ohne Zusätzlichkeit, Doppelförderungsverbot und Rückforderungsrecht kann das Sondervermögen schlicht Landeshaushalte entlasten, während die Schulden beim Bund bleiben. Die gestrichenen Klauseln gehören zurück ins Gesetz, bevor der erste Euro fließt.

Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG), Bundesrechnungshof, 8. September 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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