Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fördergeld-Mitnahme

Bund zahlt 19,9 Millionen für zu großen Schulneubau

Der Bund gab einer Stadt 19,9 Millionen Euro, gedacht für marode Schulen, für ein neues Gymnasium fast dreimal so groß wie der Altbau

Was ist passiert?

Mit dem Schulsanierungsprogramm stellt der Bund finanzschwachen Kommunen 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Zweck ist eng gefasst: Der über Jahre aufgelaufene Sanierungsstau in Schulen soll abgebaut werden, Neubauten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Einen Ersatzbau, also einen neuen Bau an Stelle eines maroden Gebäudes, fördert der Bund nur ausnahmsweise. Er muss nachweislich günstiger sein als die Sanierung und darf den Altbau in seiner räumlichen Kapazität nicht wesentlich übersteigen. Das Bundesfinanzministerium legte selbst die Messlatte: 10 Prozent mehr Fläche seien meist unproblematisch, bei 30 Prozent bestehe erheblicher Begründungsbedarf.

Wie weit sich diese Regeln dehnen lassen, zeigt das Haupthaus eines Gymnasiums, das eine Stadt durch einen Neubau ersetzte. Stadt und Land nennt der Bundesrechnungshof nicht. Investiert wurden 29,0 Mio. Euro, davon kamen 19,9 Mio. Euro vom Bund, gut zwei Drittel (19,9 : 29,0 = 69 Prozent). Der Neubau hat 197 Prozent mehr Fläche als der Bestandsbau und ist damit knapp dreimal so groß. Die selbst gesetzte Grenze von 30 Prozent wurde also um mehr als das Sechsfache überschritten. Die Schülerzahl stieg um 19,6 Prozent, ein ganzer Klassenzug kam hinzu. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, beim Ersatzbau zwingend, konnte die Stadt nicht vorlegen.

In der Meldung an den Bund klang das anders. Der Altbau sei nicht wirtschaftlich sanierungsfähig, hieß es dort, und: „Die räumliche Kapazität wird nicht wesentlich überschritten.“ Für die erste Aussage fehlte der Beleg, die zweite stimmte schlicht nicht. Die Landesbehörde prüfte den Verwendungsnachweis zwar, fragte aber weder nach der Fläche noch nach der Wirtschaftlichkeit. Auf Grundlage solcher Kurzbeschreibungen hatte das Ministerium die gemeldeten Fälle als förderfähig eingestuft.

Der Bundesrechnungshof hält die Förderung für unzulässig. Allein dieser Bau steht für fast die Hälfte der 42,9 Mio. Euro, die bei den geprüften Ersatzbauten ohne Wirtschaftlichkeitsnachweis flossen (19,9 : 42,9 = 46 Prozent). Das Ministerium soll nun beim Land nachhaken. Ob Geld zurückgefordert wird, war zum Stand des Berichts offen.

Kritik

Ein Programm gegen marode Schulen hat hier einen fast dreimal so großen Neubau bezahlt, ohne dass jemand belegt hätte, dass eine Sanierung teurer gewesen wäre. Dass eine solche Ausweitung als „nicht wesentlich“ durchging, zeigt, dass weder Land noch Bund die Angaben ernsthaft geprüft haben. Das Geld fehlt nun bei Schulen, deren Sanierung der eigentliche Zweck des Programms war. Der Bund muss die 19,9 Mio. Euro konsequent zurückfordern und Wirtschaftlichkeitsnachweise künftig vor der Auszahlung verlangen.

Finanzhilfen nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG), Bundesrechnungshof, 18. März 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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