Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fördergeld-Mitnahme

Bund zahlt Haussanierungen doppelt

Der Bund verlor 2020 und 2021 rund 61 Mio. Euro Steuern, weil Hausbesitzer für dieselbe Sanierung Staatszuschuss und Steuerrabatt bekamen

Was ist passiert?

Wer sein Haus barrierefrei umbaut oder energetisch saniert, kann dafür Geld von der staatlichen Förderbank KfW bekommen, als Zuschuss oder als zinsverbilligten Kredit. Alternativ lässt sich ein Teil der Kosten von der Einkommensteuer abziehen. Beides für dieselbe Maßnahme ist verboten. Nur erfährt das Finanzamt von der KfW-Förderung nichts, solange die Bank es nicht meldet. Bis dahin verlässt sich der Staat darauf, dass die Bauherren in der Steuererklärung ehrlich Auskunft geben.

Gemeldet werden sollte eigentlich ab 2021. Der Gesetzgeber hatte die Pflicht 2020 beschlossen, sie dann aber per Verordnung auf Zahlungen ab 2024 verschoben, wegen „unverhältnismäßigen organisatorischen Aufwands“. Die KfW hielt sich bis Ende 2024 ohnehin nicht für meldepflichtig. Die ersten Mitteilungen für 2024 kamen im März 2026, als ein Großteil der Steuerfälle bereits abgeschlossen war.

Was in der Zwischenzeit geschah, hat der Bundesrechnungshof bei drei Finanzämtern nachgeprüft. Von 3.472 KfW-Geförderten hatten 2.027 auch Steuervorteile für Bauarbeiten geltend gemacht. Von 242 genauer untersuchten Fällen war in 53 Prozent dieselbe Maßnahme doppelt gefördert worden, im Schnitt mit 473 Euro zu viel. Allein 2020 förderte die KfW 274.544 Personen. Bei 60 Prozent Überschneidung und davon 53 Prozent Doppelförderung sind das rund 87.300 Fälle, mal 473 Euro also knapp 41 Mio. Euro. Für 2021 kommen 20 Mio. Euro hinzu.

Auch die neue Meldepflicht hat Löcher. Zinsverbilligte Kredite gelten nicht als Zahlung und werden gar nicht gemeldet, obwohl sie den Steuerabzug ebenfalls ausschließen. Zuschüsse bis 3.000 Euro im Jahr fallen unter eine Bagatellgrenze. Von 524.924 Personen, die 2020 bis 2024 einen KfW-Zuschuss erhielten, lagen 364.165 darunter, also 71 Prozent.

Das Bundesfinanzministerium hält das Risiko für beherrschbar. Kredite sollen weiter ungemeldet bleiben, die Bagatellgrenze bleibt bestehen, die Steuerformulare reichen aus seiner Sicht aus. Handlungsbedarf sieht es nicht.

Kritik

Ein Förderverbot, das niemand kontrolliert, ist eine Einladung zum doppelten Kassieren. Der Bund hat die Meldepflicht drei Jahre lang ausgesetzt und Millionen an Steuern verloren, um sich Verwaltungsaufwand zu sparen. Wenn sieben von zehn Zuschüssen und sämtliche Förderkredite weiterhin am Finanzamt vorbeilaufen, ändert die neue Pflicht wenig. Das Finanzministerium sollte Kredite in die Meldepflicht aufnehmen und die Bagatellgrenze streichen, statt das Problem für beherrschbar zu erklären.

Umsetzung von Mehrfachförderungsverboten bei der Einkommensbesteuerung - Teil 1: Kreditanstalt für Wiederaufbau, Bundesrechnungshof, 28. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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