Staatsbilanz

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Bund zahlt Milliarde zu viel für Uni-Forschung

Gut 1 Mrd. Euro zu viel zahlte das Forschungsministerium seit 2021 für Nebenkosten von Uni-Forschung in Deutschland und verlängert das ohne Frist

Was ist passiert?

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die größte Forschungsförderin in Deutschland und finanziert vor allem befristete Projekte an Hochschulen. Bund und Länder tragen sie nach einem festen Schlüssel: Der Bund zahlt 58 Prozent, die Länder zahlen 42 Prozent. Auf jedes bewilligte Projekt legt die DFG einen Zuschlag von 22 Prozent. Damit sollen die Hochschulen Kosten decken, die sich keinem Projekt direkt zuordnen lassen.

Für diesen Zuschlag, die sogenannte Programmpauschale, gilt der Schlüssel nicht. Hier zahlt der Bund rund 91 Prozent und die Länder zahlen 9 Prozent. Von 2021 bis 2026 flossen nach den Haushaltsansätzen rund 3,15 Mrd. Euro in die Pauschale, davon 2,86 Mrd. Euro vom Bund und 0,29 Mrd. Euro von den Ländern. Nach dem üblichen Schlüssel wären auf den Bund nur rund 1,83 Mrd. Euro entfallen (58 Prozent von 3,15 Mrd. Euro). Der Bund trägt also gut 1 Mrd. Euro mehr, rechnerisch rund 170 Mio. Euro pro Jahr. Die Länder lehnten einen höheren Beitrag ab. Ihre Begründung: Sie bezahlten ja bereits die Grundausstattung der Hochschulen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages verlangt seit 2014 eine ausgewogene Verteilung. Im Juni 2025 ließ er sich auf einen Kompromiss ein. Der Bund durfte seinen Anteil um höchstens zwei Prozentpunkte anheben, allerdings nur übergangsweise bis 2030 und nur, wenn die Länder ihren Anteil ebenso erhöhen. Am 28. November 2025 stimmte das Bundesforschungsministerium (BMFTR) dennoch einer Erhöhung der Pauschale auf 25 Prozent ab 2027 zu, und zwar ohne jede Befristung. Zwei Wochen vorher hatte der Bundesrechnungshof genau davor gewarnt. Auch die Klausel, nach der Bund und Länder neu verhandeln wollten, fiel ersatzlos weg.

Der Bundesanteil sinkt dadurch von 91 auf rund 86,5 Prozent. Vom Schlüssel 58 Prozent bleibt er damit weit entfernt. Das Ministerium hält eine Befristung für entbehrlich, weil der Pakt für Forschung und Innovation ohnehin 2030 auslaufe. Der Bundesrechnungshof hält dagegen: Die Pauschale ist in einer eigenen Vereinbarung geregelt und gilt auch ohne den Pakt unbefristet weiter. Welchen Anteil der Bund künftig anstrebt, verrät das Ministerium nicht.

Kritik

Wer seit Jahren gut 1 Mrd. Euro mehr zahlt, als der eigene Schlüssel vorsieht, muss jede Neuregelung nutzen, um das zu korrigieren. Das Ministerium hat diese Gelegenheit verschenkt und dabei eine klare Vorgabe des Bundestages übergangen. Ohne Frist haben die Länder keinen Grund, künftig mehr zu zahlen. Mindestens eine Befristung bis 2030 hätte vereinbart werden müssen, damit die Pauschale beim nächsten Forschungspakt mitverhandelt werden kann.

Finanzierung der Programmpauschale für von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Forschungsvorhaben, Bundesrechnungshof, 4. März 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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