Bund zahlt Millionen für Streit um Stromnetz-Kauf
Der Bund zahlte 5,1 Millionen Euro Zinsen, weil zwei Ministerien vier Monate stritten, aus welchem Topf ein Stromnetz-Anteil bezahlt wird
Was ist passiert?
Vier Unternehmen betreiben in Deutschland die großen Stromübertragungsnetze. Um den Netzausbau zu sichern und die kritische Infrastruktur zu schützen, beteiligt sich der Bund über die staatliche Förderbank KfW an diesen Firmen. Beim Netzbetreiber TransnetBW schien das ein leichtes Spiel. Die KfW hatte sich schon im August 2022 das Recht gesichert, 24,95 % der Anteile zu genau den Bedingungen zu kaufen, die ein anderer Bieter zuvor ausgehandelt hatte. Preis und Mitspracherechte standen damit fest. Ende Mai 2023 war sich die Bundesregierung einig, im Juli 2023 sollte unterschrieben werden.
Dann begann ein Streit, der mit dem Kauf selbst nichts zu tun hatte. Wirtschafts- und Finanzministerium rangen darum, in welchem Kapitel des Bundeshaushalts die Ausgaben stehen sollten. Das Wirtschaftsministerium wollte sie im allgemeinen Teil, dem Einzelplan 60, sehen, das Finanzministerium bestand auf dem Etat des Wirtschaftsministeriums, dem Einzelplan 09. Für den Bund als Ganzes ist das gleichgültig, das Geld stammt so oder so aus derselben Kasse. Erst nach Monaten einigte man sich auf den Einzelplan 09. Unterschrieben wurde am 10. November 2023.
Das Warten hatte seinen Preis. Laut Vertrag musste der Bund den Kaufpreis für die Zwischenzeit verzinsen, zusammen rund 5,1 Mio. Euro. Bei rund vier Monaten Verzug sind das mehr als 1,2 Mio. Euro je Monat (5,1 Mio. Euro geteilt durch 4). Die übrigen Beteiligten waren erheblich verärgert.
Die Ministerien sehen darin keinen Schaden: Bei einem früheren Kauf hätte der Bund der KfW eben früher deren Finanzierungskosten erstatten müssen. Der Bundesrechnungshof hält dagegen, dass der Bund dann auch früher als Gesellschafter hätte mitreden können. Gelernt wurde daraus zunächst wenig. Beim geplanten Komplettkauf des Netzbetreibers TenneT stritten dieselben Ministerien erneut über dieselbe Frage. Im Juni 2024 scheiterte der Kauf, obwohl die Preisvorstellungen zuletzt nur noch 3 % auseinanderlagen. Nach Einschätzung des Rechnungshofs trug der Streit wesentlich dazu bei.
Kritik
Ein Streit darüber, in welcher Spalte desselben Haushalts eine Ausgabe steht, darf keine Millionen an Zinsen kosten. Die Buchungsfrage hätte sich in wenigen Tagen klären oder nach dem Kauf für spätere Jahre anpassen lassen. Dass die Ministerien die Zinsen nachträglich mit ersparten Finanzierungskosten schönrechnen, ändert nichts daran, dass der Bund monatelang ohne Mitspracherecht dastand und einen Vertragspartner verärgerte. Wer Milliardenbeteiligungen verhandelt, muss interne Zuständigkeiten vorher klären und darf denselben Fehler beim nächsten Geschäft nicht wiederholen.
Beteiligungen des Bundes an den Übertragungsnetzbetreibern, Bundesrechnungshof, 28. Juli 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.