Bund zahlt Studienhilfe ohne Überblick
Der Bund zahlt jährlich 2 Mrd. Euro BAföG für Studierende über die Länder aus und weiß nicht, wie viel zu viel Gezahltes offen ist
Was ist passiert?
Wer BAföG bezieht, stellt seinen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung seines Bundeslandes. Das Geld dafür kommt seit dem 1. Januar 2015 vollständig vom Bund, rund 2 Mrd. Euro im Jahr. Zuvor hatten die Länder 35 Prozent getragen. An der Abwicklung änderte sich nichts: Die Länder nehmen die Mittel weiter in ihre Landeshaushalte auf, zahlen über ihre Landeskassen aus und rechnen erst danach mit der Bundeskasse ab.
Das trifft vor allem das Geld, das zurückfließen soll. Überzahlte Beträge müssen die Länder eintreiben und vollständig an den Bund abführen. Einen eigenen finanziellen Anreiz, dabei gründlich zu sein, haben sie seit 2015 nicht mehr. Wie viele Forderungen offen sind, kann der Bund nicht selbst nachsehen, er muss sich auf Meldungen der Länder verlassen. In einem Land stießen die Prüfer auf drei verschiedene Verfahren zur Forderungsbearbeitung. Keines davon konnte den Bestand aller offenen Forderungen zu einem Stichtag ausweisen. Beim Elterngeld, das der Bund ebenfalls allein bezahlt, laufen die Zahlungen dagegen über die Verfahren des Bundes.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages verlangte ab März 2020 viermal die Umstellung. Das Bildungsministerium ließ nach dem ersten Beschluss ein Jahr fast tatenlos verstreichen. Für 2022 plante es bis zu fünf Sitzungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, zustande kam eine einzige. Im Juni 2023 sagte es die Umstellung für 2024 verbindlich zu und musste dafür nur noch dem Bundesrechnungshof berichten. Im März 2024 stellte es das Vorhaben schon wieder infrage, Ende 2024 verfolgte es keine konkreten Pläne mehr.
Das inzwischen zuständige Forschungsministerium spricht in seiner Stellungnahme vom Januar 2026 von einer „Neubewertung“: Die Anbindung sei nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Eine belastbare Kostenschätzung legte es nicht vor, und seine Argumente decken sich laut Bundesrechnungshof im Wesentlichen mit denen aus dem Frühjahr 2020. Das Finanzministerium sieht den BAföG-Vollzug durch die Umstellung nicht gefährdet. Allein seit dem ersten Beschluss sind rund 12 Mrd. Euro (sechs Jahre von 2020 bis 2025 mal 2 Mrd. Euro) über Landeskassen geflossen, deren Rückforderungen der Bund nicht selbst überblickt.
Kritik
Der Bund bezahlt das BAföG seit mehr als zehn Jahren allein und nimmt dennoch hin, dass er offene Rückforderungen nur aus zweiter Hand kennt. Dass ein Ministerium vier Beschlüsse des Parlaments und die eigene verbindliche Zusage aussitzt, ist nicht hinnehmbar. Wer den Aufwand für unverhältnismäßig hält, muss ihn beziffern, statt nach sechs Jahren die Einwände von 2020 als neue Erkenntnis auszugeben. Das Ministerium hätte die Umstellung selbst in die Hand nehmen und sich am Elterngeld orientieren sollen, wo der Weg über die Bundeskasse bereits funktioniert.
Mittel nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz endlich einheitlich bewirtschaften und Transparenz für den Bund schaffen, Bundesrechnungshof, 4. März 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.