Bund zahlt, was die Rentenkasse zahlen muss
Das Bundesarbeitsministerium zahlt 2,8 Mio. Euro für Betreuung kranker Kinder nach der Kur, die laut Gesetz die Rentenkasse tragen muss
Was ist passiert?
Mit dem Bundesprogramm „rehapro“ will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) neue Wege erproben, damit Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen erwerbsfähig bleiben oder es wieder werden. Jobcenter und Rentenversicherungsträger können dafür Geld beantragen. Insgesamt stand eine Milliarde Euro bereit. Gefördert wird allerdings nur, was neu ist. Leistungen aus dem Regelgeschäft sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Eines der Projekte richtet sich an chronisch kranke Kinder und Jugendliche mit Reha-Bedarf. Zwei Rentenversicherungsträger setzen es seit November 2024 gemeinsam um, und der Bund gibt rund 8,4 Mio. Euro dazu. Neu sollen vor allem Reha-Lotsinnen und -Lotsen sein, die Familien vor, während und nach der Reha begleiten. Ein großer Teil des Geldes fließt aber in etwas anderes. Rund 2,8 Mio. Euro reicht ein Rentenversicherungsträger an zwei Anbieter weiter, die drei Nachsorgeangebote betreiben. Das ist ein Drittel der gesamten Förderung (2,8 von 8,4 Mio. Euro).
Diese Nachsorge für Kinder und Jugendliche ist im Sozialgesetzbuch längst geregelt. Die Kosten trägt die Rentenversicherung. Der Bundesrechnungshof wertet sie deshalb als Regelgeschäft, das nicht aus Projektmitteln bezahlt werden darf. Der Träger sieht das anders. In der Praxis werde die Nachsorge kaum angeboten, weil Anbieter fehlten, die so etwas entwickeln und vorhalten wollten. Eigenes Geld beizusteuern, sei nicht denkbar gewesen. Das Ministerium gibt ihm recht: Weil es das Angebot in dieser Form bundesweit noch nicht gebe, sei es innovativ.
Folgt man dieser Logik, wird jede Pflichtleistung zur förderwürdigen Neuheit, sobald sie lange genug liegen geblieben ist. Die Rechnung landet vollständig beim Bund, denn rehapro finanziert alle Projekte zu hundert Prozent. Das Ministerium kündigt nur an, bei der jährlichen Prüfung der Zwischennachweise nachzusteuern. Projekte, denen der innovative Ansatz fehlt, will es notfalls vorzeitig beenden.
Kritik
Eine gesetzliche Pflichtleistung wird nicht dadurch innovativ, dass der zuständige Träger sie nicht organisiert bekommt. Mit rund 2,8 Mio. Euro übernimmt der Bund eine Aufgabe, die die Rentenversicherung aus eigenen Mitteln hätte erfüllen müssen. Das Ministerium hätte diesen Teil nie bewilligen dürfen. Es sollte ihn jetzt aus der Förderung herausnehmen und eine Rückforderung prüfen, statt auf die nächste Zwischenprüfung zu warten.
Umsetzung des Bundesprogramms rehapro, Bundesrechnungshof, 26. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.