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Bund zahlt Werbereisen für Landesfirmen

Der Bund zahlte zwölf Fernreisen von Ministerpräsidenten im Bundesratsvorsitz, mitfliegen durften nur Firmen aus ihrem eigenen Land

Was ist passiert?

Den Vorsitz im Bundesrat übernimmt jedes Jahr reihum ein Ministerpräsident, der zugleich Chef seiner Landesregierung bleibt. Zum Amt gehört eine Auslandsreise, begleitet von Unternehmern und Wissenschaftlern. Geplant wird sie vom Sekretariat des Bundesrates und bezahlt aus dem Bundeshaushalt. Häufig fliegt die Delegation mit der Flugbereitschaft der Bundeswehr. Der Bundesrechnungshof hat sich die Reisen der Amtszeiten von 2014 bis 2023 angesehen.

Der interne Leitfaden des Sekretariats spricht von „meist einer größeren Reise“ ins außereuropäische Ausland. Tatsächlich waren es zwölf Fernreisen in den sieben Amtsjahren, in denen gereist wurde, zusammen 83 Reisetage. Rechnerisch kommen damit auf jedes dieser Amtsjahre fast zwei Reisen (12 geteilt durch 7). Eine Präsidentin reiste dreimal, Israel und die Palästinensischen Gebiete standen viermal auf dem Plan. Warum es jeweils mehr als eine Reise sein musste, hielt niemand fest.

Die Wirtschafts- und Wissenschaftsdelegationen stellte allein das jeweilige Land zusammen, und zwar ausnahmslos mit Teilnehmern aus dem eigenen Land. Das Sekretariat stufte deren Mitreise trotzdem stets als Bundesangelegenheit ein, ohne das im Einzelnen zu prüfen. Den überwiegenden Teil der Kosten übernahm deshalb der Bund. Auch beim Programm wurde großzügig gerechnet: Das Sekretariat achtete nach eigener Aussage darauf, dass der politische Teil etwa zwei Drittel ausmacht. Der Rest diente der Delegation des Landes.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt ein Schriftwechsel aus den Akten. Ein Ministerpräsident wünschte sich eine dritte Fernreise und hätte sie notfalls über die eigene Staatskanzlei organisiert. Die Landesvertretung hoffte aber auf „Synergien“ mit dem Bundesrat, etwa bei der Terminanbahnung und bei der Flugbereitschaft. Am Ende wurde daraus eine Reise des Bundesratspräsidenten in einer kleinen Maschine der Flugbereitschaft. Ob deren Einsatz nötig und wirtschaftlich war, findet sich in vielen Akten nicht.

Das Sekretariat verweist auf die föderale Vielfalt: Im Lauf von 16 Jahren komme die Wirtschaft jedes Landes einmal zum Zug. Folgt man dieser Logik, wäre jedes Landesinteresse automatisch auch ein Bundesinteresse.

Kritik

Wenn ein Land allein entscheidet, wer mitfliegt, und dabei nur die eigenen Firmen und Hochschulen berücksichtigt, ist das Standortwerbung des Landes und sollte auch vom Land bezahlt werden. Der Bund hat über Jahre den größeren Teil der Kosten getragen, ohne ein einziges Mal zu prüfen, was er davon hat. Wer sich die Flugbereitschaft ausdrücklich als Vorteil des Amtes wünscht, zeigt, worum es bei mancher Reise geht. Nötig sind klare Regeln zu Zahl, Zweck und Teilnehmern der Reisen, und Landesprogramme gehören auf die Rechnung des Landes.

Delegationsreisen der Bundesratspräsidentinnen und -präsidenten ins Ausland, Bundesrechnungshof, 28. Oktober 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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