Staatsbilanz

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Bundesministerium zahlt 9,5 Millionen fürs Geldverteilen

Bundesweit 60 Mio. Euro für soziale Einrichtungen gegen Klimafolgen: Das Bundesumweltministerium zahlt einer Firma 9,5 Mio. Euro fürs Verteilen

Was ist passiert?

Im Sommer 2020 schnürte die Bundesregierung ein Konjunktur- und Zukunftspaket gegen die Folgen der Corona-Krise. Ein Baustein darin: 150 Mio. Euro, mit denen das Bundesumweltministerium soziale Einrichtungen bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen sollte. Die Arbeit vergab das Ministerium ohne Ausschreibung an einen Projektträger, der schon ein anderes Klimaprogramm betreute. Dieser externe Dienstleister prüft Anträge und bewilligt Gelder. Für ihn kalkulierte das Ministerium 5 Prozent der Fördersumme ein, also 7,5 Mio. Euro.

Das Geld kam nur zäh bei den Einrichtungen an. Aus dem Haushaltstitel, aus dem das Programm neben anderen Maßnahmen zur Klimaanpassung bezahlt wird, standen von 2020 bis 2023 rund 201 Mio. Euro bereit. Ausgegeben wurden 103 Mio. Euro. Aus dem ersten Förderaufruf bewilligte der Projektträger 381 Vorhaben mit zusammen 60 Mio. Euro. Seine eigene Rechnung wuchs dagegen zuverlässig. Im Oktober 2023 stockte das Ministerium den Auftrag auf 9,5 Mio. Euro auf. Damit verschlang die Verwaltung 16 Prozent des bewilligten Fördervolumens statt der geplanten 5 Prozent. Je bewilligtem Vorhaben sind das rund 25.000 Euro (9,5 Mio. Euro geteilt durch 381). Im Schnitt erhielt jedes Vorhaben rund 157.000 Euro Förderung (60 Mio. Euro geteilt durch 381).

Als Grund für die Mehrkosten nannte der Dienstleister unerwartet viele Anträge und anfangs unklare Rahmenbedingungen. Tatsächlich gingen 591 Anträge ein, weniger als die 720 prognostizierten. Die Förderrichtlinie hatte der Projektträger zudem selbst mitentwickelt. Das Ministerium verweist außerdem auf die Überarbeitung der Richtlinie, räumt aber ein, dass diese im Wesentlichen ein eigenes Fachreferat erledigt habe.

Eine Erfolgskontrolle gab es auch, nur in falscher Reihenfolge. Im April 2023 veröffentlichte das Ministerium eine neue Richtlinie mit Laufzeit bis Ende 2026. Die Evaluation, für die der Projektträger Ausgaben von über 75.000 Euro eingeplant hatte, wurde erst im Frühjahr 2023 beauftragt. Ihr Ergebnis lag im Dezember 2023 vor, als die Fortsetzung längst beschlossen war. Nach Feststellung des Bundesrechnungshofs genügte sie zudem nicht den Anforderungen an eine Erfolgskontrolle. Ob das Programm wirkt und wirtschaftlich ist, bleibt damit unbelegt.

Kritik

Wer Fördergeld verteilt, darf dafür nicht ein Sechstel der Summe an Verwaltungskosten ausgeben. Das Ministerium hätte den Auftrag ausschreiben und an der kalkulierten Kostenquote festhalten müssen, statt den Vertrag nachträglich aufzustocken. Ein Programm ohne belastbaren Wirkungsnachweis zu verlängern und erst danach eine Evaluation abzuwarten, macht die Erfolgskontrolle zur Formsache. Zuerst muss geprüft werden, ob ein Programm wirkt, dann kann über seine Fortsetzung entschieden werden.

Ausgaben für das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (Fassung 2020) in den Jahren 2020 bis 2023 - Kapitel 1601 Titel 685 01 - Teil I: Förderprogramm, Bundesrechnungshof, 30. Juni 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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