Staatsbilanz

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Bundesregierung zahlt Schulessen blind

Die Bundesregierung zahlt bundesweit 1,5 Mrd. Euro im Jahr für Schulessen armer Kinder, darf das Geld aber weder prüfen noch zurückfordern

Was ist passiert?

Kinder aus Familien mit wenig Geld haben seit 2011 Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe: Mittagessen in Kita und Schule, Klassenfahrten, Lernförderung oder den Beitrag für den Sportverein. Zuständig sind die Kommunen, vor Ort entscheiden die Jobcenter. Bezahlt wird das Ganze am Ende weitgehend vom Bund.

Der Weg dorthin ist verschlungen. Die Kommunen strecken die Ausgaben vor, der Bund erhöht im Folgejahr seinen Anteil an den Wohnkosten für Grundsicherungsempfänger um einen Aufschlag. Dieser stieg im Schnitt von 5,3 Prozent im Jahr 2022 auf 8,9 Prozent im Jahr 2026. Im Bundeshaushalt taucht der Betrag nicht gesondert auf. Er steckt in einem Titel von 13,15 Mrd. Euro für 2027, welcher Anteil auf Bildung und Teilhabe entfällt, verrät der Haushalt nicht. Dabei ist der Posten kräftig gewachsen: 708 Mio. Euro waren es 2020, rund 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2025, also mehr als das Doppelte in fünf Jahren. In einzelnen Jahren zahlte der Bund sogar mehr, als die Länder ausgegeben hatten. Für 2022 meldeten sie laut Grafik des Bundesrechnungshofs 1,07 Mrd. Euro, im Folgejahr flossen 1,23 Mrd. Euro, rund 160 Mio. Euro mehr.

Mitreden darf der Bund trotzdem nicht. Weil die Leistung in der Gesamtbeteiligung an den Wohnkosten aufgeht und diese unter der Schwelle von 74 Prozent bleibt, hat er weder Weisungsrechte noch kann er zweckwidrig verwendetes Geld zurückfordern. In der Fachliteratur heißt die Konstruktion schlicht „Rechentrick“.

Vor Ort macht jedes Jobcenter, was es für richtig hält. Gesetzlich vorgesehen sind 15 Euro im Monat für Teilhabe. Eine Kreisverwaltung rechnete dennoch Monat für Monat 3,90 Euro Vereinsbeitrag spitz ab. Ein anderes Jobcenter zahlte die vollen 15 Euro ohne jeden Nachweis, Belege gab es am Ende nur für Besuche im Indoorspielplatz und im Freizeitpark. Mancherorts gilt das Fitnessstudio als förderfähig, anderswo ausdrücklich nicht.

Das Arbeitsministerium sieht kein Transparenzproblem, die Ausgaben stünden ja in den kommunalen Haushalten. Für Standards und Verfahren seien die Länder zuständig. Immerhin will das Ministerium prüfen, ob sich die Transparenz erhöhen lässt.

Kritik

Wer 1,5 Mrd. Euro im Jahr bezahlt, muss im eigenen Haushalt zeigen, wofür, und darf nicht mehr erstatten, als tatsächlich ausgegeben wurde. Ein Bund, der zahlt, aber weder prüfen noch zurückfordern darf, lädt zur Nachlässigkeit ein. Hinzu kommen Jobcenter, die einerseits 3,90 Euro monatlich spitz abrechnen und andererseits Pauschalen ohne jeden Beleg auszahlen. Der Bund sollte die Ausgaben gesondert ausweisen und mit den Ländern klären, wer zahlt und wer entscheidet, und zwar bei derselben Ebene.

Bildungs- und Teilhabeleistungen, Bundesrechnungshof, 7. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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