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Finanzministerium hortet 35,8 Milliarden Euro Kredit

Das Bundesfinanzministerium kann 35,8 Milliarden Euro Schulden ohne neue Zustimmung des Bundestags aufnehmen und meldet dafür 0 Euro

Was ist passiert?

Wenn der Bund Geld leiht, braucht er dafür die Erlaubnis des Bundestags. Das jährliche Haushaltsgesetz legt fest, bis zu welcher Höhe das Bundesfinanzministerium (BMF) Kredite aufnehmen darf. Diese Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für das jeweilige Jahr und verfällt danach. So weit die Regel.

In der Praxis buchte das BMF für Sondervermögen und Rücklagen, die aus dem Bundeshaushalt mitfinanziert werden, Krediteinnahmen, die es nie gab. Im Jahr 2021 standen 535,25 Mrd. Euro an Krediteinnahmen in den Büchern, am Markt aufgenommen wurden aber nur 463,03 Mrd. Euro. Die Differenz von 72,22 Mrd. Euro existierte allein auf dem Papier. Solche fiktiven Einnahmen landeten in sogenannten Beständen, aus denen das Ministerium in späteren Jahren echte Kredite aufnimmt. Im Jahr 2024 waren das 25,4 Mrd. Euro, die es nicht auf die Kreditermächtigung dieses Jahres anrechnete.

Für die Jahre ab 2025 lagen noch 35,8 Mrd. Euro bereit. Das entspricht gut 90 Prozent der gesamten Nettokreditermächtigung, die der Bundestag für 2024 erteilt hatte (35,8 von 39 Mrd. Euro). Der größte Einzelposten von 15,62 Mrd. Euro steckt in einem Sondervermögen für Schlusszahlungen auf inflationsindexierte Bundeswertpapiere. In der Haushaltsrechnung gibt das BMF die Bestände dieser Sondervermögen und Rücklagen dennoch mit „0“ an. Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofs überstieg die Kreditaufnahme aus diesen Reserven in einzelnen Jahren sogar die Obergrenze, die das Parlament gezogen hatte.

Möglich macht das ein Haushaltsvermerk für Umbuchungen zum Jahresabschluss, der im Jahr 2022 ergänzt wurde. Von 2018 bis 2025 summierten sich diese Umbuchungen auf über 522 Mrd. Euro. Das Ministerium spricht von einer bloßen Klarstellung des ohnehin praktizierten Verfahrens. Es hält sein Vorgehen für rechtmäßig, beruft sich auf das Bundesverfassungsgericht und verweist auf sechs Informationsquellen, die für Transparenz sorgen sollen. Der Bundesrechnungshof fand die Bestände in keiner dieser Quellen vollständig. Immerhin will das BMF prüfen, wie die fehleranfälligen Meldungen der Umbuchungsbeträge verbessert werden können.

Kritik

Wer Kreditspielraum über Jahre in Sondervermögen und Rücklagen parkt, entzieht dem Bundestag die Kontrolle über die Neuverschuldung. Ein Bestand von 35,8 Mrd. Euro, der in der Haushaltsrechnung als „0“ erscheint, hat mit Haushaltsklarheit nichts zu tun. Das Finanzministerium muss die Bestände vollständig offenlegen, und der Bundestag sollte die Ergänzung des Haushaltsvermerks von 2022 streichen. Brauchen Sondervermögen Geld über mehrere Jahre, muss dies mit den dafür vorgesehenen Instrumenten des Haushaltsrechts geschehen und nicht über Krediteinnahmen, die nur auf dem Papier existieren.

Kreditaufnahme durch den Bund, Bundesrechnungshof, 4. Mai 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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