Staatsbilanz

Bund/Weitere/Kostensteigerung

Gesundheitsministerium spart nicht bei Krankenkassen

6,6 Milliarden Euro Minus bei den Krankenkassen 2024, doch das Bundesgesundheitsministerium legte 7 Monate zu spät Vorschläge ohne Sparbetrag vor

Was ist passiert?

Die gesetzlichen Krankenkassen leben von den Beiträgen ihrer Mitglieder, die zunächst in den Gesundheitsfonds fließen, und von einem jährlichen Bundeszuschuss über 14,5 Mrd. Euro. Seit 2020 flickte der Gesetzgeber immer wieder Löcher, mit Extrazuschüssen, Griffen in die Rücklagen der Kassen und einem Darlehen. Damit das nicht jedes Jahr so weitergeht, verlangte er im November 2022 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bis zum 31. Mai 2023 Empfehlungen für eine stabile Finanzierung. Ausdrücklich sollte das Ministerium auch die Ausgaben betrachten.

Intern hatte das BMG sogar März 2023 angepeilt, weil der Mai für Änderungen zum Jahr 2024 schon zu spät gewesen wäre. Verschickt wurden die Empfehlungen am 10. Januar 2024, also 224 Tage nach Fristende. Ihre Kernaussage: Bei den Leistungserbringern sei nichts mehr zu holen, weiteres Sparen verschärfe nur den Fachkräftemangel. Mehr Geld solle stattdessen vom Bund kommen, etwa für Bürgergeldempfänger, was allein 10 Mrd. Euro jährlich ausmachen würde. Die aufgezählten Strukturreformen trugen keine bezifferten Einsparziele. Das Finanzministerium hatte schon im Oktober 2023 bemängelt, Vorschläge zur Dämpfung der Ausgaben fehlten.

Die Quittung kam prompt. 2024 schlossen die Kassen mit einem Defizit von 6,6 Mrd. Euro ab, die Leistungsausgaben stiegen um 8,2 Prozent, so stark wie seit drei Jahrzehnten nicht. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2025 bei 2,5 Prozent und könnte bis 2029 auf 4,05 Prozent klettern. Die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben wächst jedes Jahr um 6 bis 8 Mrd. Euro, rechnerisch 16 bis 22 Mio. Euro an jedem Kalendertag (6 bzw. 8 Mrd. Euro geteilt durch 365).

Gespart wird trotzdem nicht. Zum Stand des Berichts sollen Krankenhäuser 4 Mrd. Euro als pauschalen Abrechnungszuschlag erhalten, um eine „Lücke bei den Sofort-Transformationskosten“ für 2022 und 2023 zu schließen. Das entspricht gut 60 Prozent des Kassendefizits von 2024 (4 geteilt durch 6,6). Konkrete Schritte überlässt der Bund nun einer Expertenkommission, deren Ergebnisse bis Frühjahr 2027 vorliegen sollen. Bis Maßnahmen wirken, wächst das Defizit laut Rechnungshof um weitere 12 bis 16 Mrd. Euro.

Kritik

Wer eine gesetzliche Frist um mehr als sieben Monate reißt und dann Reformen ohne jedes Sparziel abliefert, hat seinen Auftrag verfehlt. Die Rechnung zahlen Versicherte und Arbeitgeber über steigende Zusatzbeiträge. Eine Milliardenpauschale nach dem Gießkannenprinzip bremst die Krankenhausreform, statt sie voranzubringen. Das Ministerium muss jetzt bezifferte Einsparungen vorlegen, statt auf die nächste Kommission zu warten.

Entwicklung der Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung, Bundesrechnungshof, 15. August 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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