Heizungsförderung doppelt kassiert
Rund 207 Mio. Euro Steuern entgingen dem Bund, weil das Bundesamt für Wirtschaft Heizungszuschüsse jahrelang nicht ans Finanzamt meldete
Was ist passiert?
Wer eine neue Heizung einbaut oder sein Haus energetisch saniert, kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss beantragen. Ebenso gibt es Steuerermäßigungen beim Finanzamt. Beides zugleich für dieselbe Maßnahme ist verboten. Damit das Finanzamt das prüfen kann, muss das BAFA ihm seine Zahlungen melden. So schreibt es die Mitteilungsverordnung vor. Das BAFA meldete jahrelang nichts.
An Hinweisen fehlte es nicht. Schon 2016 bat eine Landesfinanzverwaltung das BAFA, seine Meldepflicht zu prüfen. 2019 ließ sie sich per Amtshilfe Förderdaten geben und deckte damit zahlreiche Doppelförderungen auf. Im April 2020 lehnte das BAFA eine Meldepflicht dennoch schriftlich ab. Im November 2021 forderte das Wirtschaftsministerium sein Bundesamt per E-Mail auf, endlich zu handeln. Das BAFA reagierte nicht, das Ministerium fragte nicht nach. Später erklärte das Amt, es habe von der Verordnung erst Ende 2023 erfahren.
Der Bundesrechnungshof glich daraufhin BAFA-Daten mit drei Finanzämtern ab. In 37 Prozent der 142 genauer untersuchten Fälle war dieselbe Baumaßnahme doppelt gefördert worden, im Schnitt mit 909 Euro Steuervorteil zu viel. Hochgerechnet auf gut eine Million Förderanträge von 2020 bis August 2024 ergeben sich 206,7 Mio. Euro entgangene Steuern. Das sind rund 3,7 Mio. Euro pro Monat (206,7 Mio. Euro geteilt durch 56 Monate). Die Rechnung beruht auf einer Stichprobe und ist entsprechend grob. An der Größenordnung ändert das wenig.
Seit Dezember 2024 fragt das BAFA die nötigen Zuordnungsmerkmale ab, inzwischen fließen Meldungen. Die älteren Förderdaten lassen sich ohne dieses Merkmal jedoch kaum noch einzelnen Steuerfällen zuordnen. Das Finanzministerium sieht trotzdem keinen weiteren Handlungsbedarf. Das Risiko sei beherrschbar, beziffern kann das Ministerium es allerdings nicht. Ob sich ein genauer Abgleich angesichts der Bürokratie überhaupt lohne, sei ohnehin fraglich.
Kritik
Eine Behörde, die über eine Million Förderanträge bearbeitet, darf ihre gesetzliche Meldepflicht nicht jahrelang ignorieren, schon gar nicht nach mehreren ausdrücklichen Aufforderungen. Ebenso wenig darf ein Ministerium seine Aufsicht mit einer einzigen E-Mail für erledigt halten. Wer Fördergeld vergibt, muss von Anfang an sicherstellen, dass es nicht doppelt fließt. Steuerausfälle in dreistelliger Millionenhöhe für beherrschbar zu erklären, ohne sie beziffern zu können, ist für die Steuerzahler kein Trost.
Umsetzung von Mehrfachförderungsverboten bei der Einkommensbesteuerung - Teil 2: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Bundesrechnungshof, 4. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.